Dr. Tanja Machalet begrüßt die Veränderungen beim BAFöG
Westerwaldkreis. Der Deutsche Bundestag hat weitreichende Verbesserungen für die Empfängerinnen und Empfänger für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) beschlossen. Dr. Tanja Machalet freut sich, dass die Bedarfssätze um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr steigen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird ausgeweitet durch eine deutliche Anhebung der Elternfreibeträge. „Dadurch können auch in unserer Region mehr Menschen BAFöG erhalten.“ Die Notwendigkeit für Studierende aus dem Westerwald und dem Rhein-Lahn-Kreis, sich eine Wohnung am Studienort nehmen zu müssen, wird durch die Erhöhung des Wohnzuschlages auf 360 Euro besser abgefedert. Tanja Machalet weist besonders darauf hin, dass die Altersgrenze für den Bezug von BAFöG auf 45 Jahre angehoben wird. „Damit erleichtern wir Menschen, die bereits berufstätig sind, die Aufnahme eines Studiums auch in einem späteren Lebensabschnitt.“ Die Fraktionen der Regierungskoalitionen machen mit dieser ersten Reform das BAFöG wieder fit. „Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern“, erläutert die heimische Bundestagsabgeordnete. So soll u.a. der Kreditanteil an der Förderung gesenkt werden, um der Verschuldungsangst entgegen zu wirken. Über die Kindergrundsicherung soll zudem eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden eingeführt werden. Tanja Machalet sieht die BAFöG-Novelle als gutes Beispiel dafür, wie die Regierungsfraktionen die Lebenschancen junger Menschen verbessern. „Gerade hier im ländlichen Raum entscheidet oft noch der Geldbeutel der Eltern über die Bildungschancen der Kinder. Das reformierte BAFöG wirkt dem deutlich entgegen.“
Pressemitteilung
Büro Dr. Tanja Machalet,
MdB (SPD)