Öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates
Eilentscheidung zur neuen Kindertagesstätte
Als Übergangslösung werden vorübergehend Container angemietet
Ransbach-Baumbach. Vor Kurzem fand in der Stadthalle in Ransbach-Baumbach eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Ransbach-Baumbach statt.
Zuerst wurde als Tagesordnungspunkt 1 die Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes durchgeführt.
Da Berthold Steudter nach seiner Wahl zum Ersten Beigeordneten sein Ratsmandat niedergelegt hat, wurde Heinzwilli Winkens als nächster Bewerber der CDU in den Stadtrat berufen.
Ebenfalls wurden die in der letzten Sitzung nicht anwesenden Ratsmitglieder Alexander Polster, Andreas Fischer und Manfred Keßler als Ratsmitglieder verpflichtet.
Als zweiter Tagesordnungspunkt wurde die Ernennung und Amtseinführung des Beigeordneten Manfred Keßler durchgeführt.
Unter TOP 3 wurde eine Eilentscheidung bekannt gegeben. Für die weitere Bauzeit der neuen Kindertagesstätte in Baumbach musste eine Übergangslösung gefunden werden. Im Rahmen der Eilentscheidung wurde die vorübergehende Anmietung von Containern beschlossen, die in dieser Zeit auf dem Parkplatz der Kindertagesstätte St. Martin platziert werden.
Der Stadtrat erließ unter TOP 4 eine neue Geschäftsordnung. Auch wurde, als fünfter Tagesordnungspunkt, die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Die bisherige Hauptsatzung bedurfte in einigen Passagen der Anpassung an aktuelle rechtliche Vorgaben. Zudem wurde Gesprächen mit und zwischen den Fraktionen der Stadt Ransbach-Baumbach Rechnung getragen, sodass es zu einer Anpassung der Mitglieder eines jeden Ausschusses kommen würde.
Einstimmig beschloss der Stadtrat zunächst, dass der Ausschuss „Wirtschaft und Soziales“ künftig die Bezeichnung „Wirtschaft, Soziales und Generationen“ tragen soll. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wurde von sieben auf acht Mitglieder erhöht. Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig.
Weitere redaktionelle Anpassungen, aber auch eine Pauschale für den Verzicht auf Unterlagen in Papierform zu Gunsten einer elektronischen Übermittlung wurden einstimmig beschlossen, bevor der Rat abschließend den übrigen Paragraphen der neu vorgelegten Hauptsatzung der Stadt Ransbach-Baumbach einstimmig zustimmte.
Unter Tagesordnungspunkt 6 behandelte der Rat die Neufassung der Satzung „Beirat für Migration und Integration“. Sollten entsprechende Wahlvorschläge eingehen, wird am Sonntag, 27. Oktober in den Städten Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Ransbach-Baumbach sowie im gesamten Westerwaldkreis der sogenannte Beirat für Migration und Integration (früher: Ausländerbeirat) gewählt.
Umlegungsausschuss gewählt
Die Wahl eines Umlegungsausschusses wurde als siebter Tagesordnungspunkt behandelt. Der Stadtrat wählte aufgrund des § 46 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), i.V.m. § 3 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse folgende Personen in den Umlegungsausschuss der Stadt Ransbach-Baumbach: 1. Obervermessungsrat Dipl.-Ing. Christian Paulik, 2. Obervermessungsrat Dipl.-Ing. (FH) Günter Steudter, 3. Rechtsanwalt Harald Klein, unter 4. wurde kein Wahlvorschlag zur Abstimmung gebracht, sodass die Position seitens des Vermessungs- und Katasteramtes Westerburg mit einer noch nicht bekannten Person besetzt werden wird, 5. Rechtsanwalt Jochen Ickenroth, 6. Sven Letschert, 7. Peter Striege, 8. Joachim Letschert, 9. Katharina Link, 10. Franz-Peter Herbst.
Bebauungsplan „Concordia“ angepasst
Als achten Tagesordnungspunkt behandelte der Stadtrat die Anpassung des Geltungsbereiches im Bebauungsplan „Concordia“. Mit dem Plan möchte die Stadt Ransbach-Baumbach neue Industrie- und Gewerbeflächen schaffen. Obwohl die Verwaltung frühzeitig die städtischen Planungen mit ansässigen Unternehmen abgestimmt hat, ist die Überlagerung des Bergrechts an dortiger Stelle derzeit planhemmend.
Auf Antrag der ansässigen Firma beschloss der Stadtrat daher nach § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Anpassung des Geltungsbereiches im laufenden Bebauungsplanverfahren „Concordia“.
Durch die Anpassung wird das anliegende Betriebsgelände mit überplant.
Dadurch wird der Industriebetrieb künftig durch den Bebauungsplan bauleitplanerisch legalisiert, da dem Betrieb durch die geplante Entlassung aus dem Bergrecht die Standortprivilegierung nach § 35 BauGB genommen wird. Der Beschluss seitens des Stadtrates erfolgte einstimmig.
Pressemitteilung
Stadt Ransbach-Baumbach