Jagdgenossenschaft Weidenhahn

Einsichtnahmedes Jagdkataster

Weidenhahn. Das Jagdkataster des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Weidenhahn liegt, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung vom 28. Februar bis 13. März, in Zimmer 215 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder, aus.

Joachim Schneider,

1. Beisitzer