Ortsgemeinde Sessenhausen

Entwurf derHaushaltssatzung

Sessenhausen. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2020 der Ortsgemeinde Sessenhausen liegt, gemäß § 97 I GemO, in Zimmer 205 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 28. Februar bis 13. März ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen. Manfred Zifras,

Erster Beigeordneter