Sitzung des Stadtrates der Stadt Bendorf

Erhebung von Erschließungsbeiträgenim Neubaugebiet Bendorf III

Erhebung von Erschließungsbeiträgen
im Neubaugebiet Bendorf III

Die Ringstraße wird über die Bahnhofstraße bis zur Hauptstraße weitergeführt. Fotos: GM

Erhebung von Erschließungsbeiträgen
im Neubaugebiet Bendorf III

Für die fast fertige Salierstraße wird in Kürze der naturschutzrechtliche Ausgleich ausgeschrieben.

Bendorf. Nach der Begrüßung der Ratsmitglieder und der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Rates durch Bürgermeister Michael Kessler informierte dieser den Stadtrat über einige Mitteilungen der Verwaltung. Unter anderem ging es aus Lärmschutzgründen um eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bundesstraße 42 zwischen den Anschlussstellen Bendorf-Süd und Bendorf-Nord. Die Verwaltung hatte in einem Gespräch mit Vertretern der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und des Landesbetriebes Mobilität nochmals die Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h in dem betreffenden Abschnitt erörtert und als Ergebnis des Gesprächstermins bei der Kreisverwaltung die Durchführung einer diesbezüglichen Lärmberechnung nach den Lärmschutz-Richtlinien beantragt.

Der Landesbetrieb Mobilität hat die entsprechende Berechnung durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung im nördlichen Bereich Obere Rheinau / Untere Rheinau zu maximalen Pegelminderungen um 1,2 dB(A) am Tage und 0,9 dB(A) in der Nacht führen würde. Für den südlichen Abschnitt Siedlung Mittelstraße / Dr.-Otto-Siedlung wurde eine maximale Pegelminderung von 1,6 dB(A) am Tag sowie von 1,5 dB(A) in der Nacht errechnet.

Gemäß der Lärmschutz-Richtlinie-StV sollen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nur dann erfolgen, wenn hierdurch eine Lärmminderung von 3 dB(A) als unterste Grenze erreicht wird. Dieser Wert wird im vorliegenden Fall erheblich unterschritten. Daher wird eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht erfolgen.

Rheinufer von Unrat befreit

Weiter teilte der Bürgermeister mit, dass rund fünfzig Freiwillige dem Aufruf der Stadtverwaltung gefolgt sind und im Rahmen der internationalen Aktion „RhineCleanUp“ das Bendorfer Rheinufer von Unrat befreit haben. Mitglieder verschiedener Vereine und Organisationen, aber auch Privatpersonen aus allen Altersklassen kamen am Rheinstadion zusammen. Ausgestattet mit Müllsäcken, Handschuhen und Greifzangen sammelten sie innerhalb von etwa zwei Stunden mehrere Hundert Kilogramm Müll ein. Organisatorin Nadine De Bock von der Stadtverwaltung Bendorf zeigte sich begeistert von der positiven Resonanz und dem Interesse der Bevölkerung. Für sie steht fest, dass sich Bendorf auch im nächsten Jahr am RhineCleanUp beteiligen wird.

Bei dem Tagesordnungspunkt ‚Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Ablösebestimmungen für die erstmalige Herstellung für Erschließungsarbeiten‘ gab es nach dem Vortrag des Bürgermeisters zur Sachlage bei einigen Ratsmitgliedern noch Aufklärungsbedarf.

Es geht um die geplante Erschließung bzw. Fertigstellung von Straßen im Neubaugebiet „Bendorf Süd III“. So soll etwa die Ringstraße, die bislang bis zur Bahnhofstraße führt, über die Bahnhofstraße hinaus in das Gelände des Neubaugebietes weitergebaut werden und in die Hauptstraße gegenüber dem ehemaligen Sanapol-Komplex münden. Grundsätzlich ist die Stadt verpflichtet, den umlagefähigen Erschließungsaufwand abschließend durch eine Beitragserhebung nach Maßgabe von Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Satzung der Stadt Bendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträge zu decken. Von diesem Grundsatz lässt das Baugesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme zu. Es gestattet der Stadt, Verträge über die Ablösung des Erschließungsbeitrages im Ganzen vor der Entstehung der Beitragspflicht abzuschließen, sofern sie zuvor Bestimmungen über die Ablöse getroffen hat. Mit Abschluss der Ablöseverträge sind alle Verpflichtungen des Grundstückseigentümers zur Zahlung und alle Rechte der Stadt auf die Erhebung eines endgültigen Erschließungsbeitrages abgegolten. Die Stadt kann nach Abschluss der Vereinbarung keine Forderungen für evtl. anfallende Mehrkosten stellen. Im Gegenzug hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Erstattung von evtl. zu viel gezahlten Beiträgen.

Der Bürgermeister stellte nach kontroverser Diskussion klar, dass niemand gezwungen wird eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Jedem Bürger steht es frei, einen nachprüfbaren Kostenbescheid zu erhalten mit der Möglichkeit, diesem zu widersprechen und eventuell den Klageweg zu beschreiten. Damit kann er aber dann nicht mehr, wie bei der bisherigen Methode, die Abrechnung für alle anderen blockieren. Der Bürgermeister: „Das ist doch eins der Hauptprobleme neben den Personalproblemen, die dazu geführt haben, dass wir die Dinge nicht zum Abschluss bekommen.“

Durch die Ablösung erhält die Stadt frühzeitig Finanzierungsmittel und kann darüber hinaus auf das aufwendige Abrechnungsverfahren verzichten.

Nach eingehender Erörterung beschließt der Stadtrat einstimmig, für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage im Neubaugebiet „Bendorf Süd III; 2. Bauabschnitt (Planstraße B)“, Flur 3; Flurstück 2760 sowie für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Salierstraße (zuvor Planstraße A)“, Flur 3; Flurstück: 2687, 2688 2689 auch Ablöseverträge mit den Grundstückseigentümern gemäß den Vorschriften des BauGB sowie der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bendorf abzuschließen.

Grundlage für die Ablösung sind das Submissionsergebnis, geschätzte Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, der Bürgersteige, der Straßenoberflächenentwässerung, der Straßenbeleuchtung, der Planungs- und Bauleitkosten einschließlich der Baunebenkosten sowie der Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Ablöseverträge nach den oben genannten Bestimmungen mit den Anliegern abzuschließen.

Sollten die Ablösungsverträge nicht zustande kommen, wird eine Vorausleistung in Höhe des voraussichtlich endgültigen Erschließungsbeitrages erhoben. Die Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich werden in einem gesonderten Vorausleistungsbescheid, in voller Höhe, von den Grundstückseigentümern gefordert.

Nach der Beratung und Abwägung der Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren und Beschlussfassung zu einigen Änderungen am Bebauungsplan Hauptstraße/Bachstraße/Bergstraße/Siegburger Straße sowie der Einwohnerfragestunde schloss Bürgermeister Michael Kessler den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung.