Neues Verfahren in Gemeinderatssitzung:

Erstes Umlaufverfahren des Gemeinderats Leienkaul

Leienkaul. Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation und der anhaltend bedenklichen Infektionslage werden in den nachfolgend genannten Angelegenheiten von den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Leienkaul Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung gefasst.

In einem Vorverfahren wurden alle Ratsmitglieder über die Absicht zur Durchführung eines Umlaufverfahrens sowie über die zu entscheidenden Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt. Kein Ratsmitglied hat der Beschlussfassung im Umlaufverfahren widersprochen. Nun haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit im unten genannten Zeitraum über das Ratsinformationssystem für die einzelnen Angelegenheiten abzustimmen.

1. Umlaufverfahren des Ortsgemeinderates Leienkaul

Gremien Ortsgemeinderat Leienkaul

Abstimmungszeitraum Dienstag, 13.04.2021, 10:00 Uhr bis

Sonntag, 18.04.2021, 10:00 Uhr

Öffentliche Angelegenheit

1. Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung einer Fläche für Urnengrabfelder auf dem Friedhof in Leienkaul