Statement von Landrat Manfred Schnur zur Impfung von Politikerinnen und Politikern

Es wurden bislang nur Personen geimpft, die nach der Corona-Impfverordnung zum berechtigten Personenkreis gehören

Es wurden bislang nur Personen geimpft, die nach der Corona-Impfverordnung zum berechtigten Personen

Quelle: pixabay WiR_Pixs

Kreis Cochem-Zell. Aufgrund des großen medialen Aufsehens zu geimpften Politikerinnen und Politkern äußert sich auch Landrat Manfred Schnur zu diesem Thema: „Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass ich noch nicht geimpft bin. Aufgrund meines Alters kann mir zudem nicht der Impfstoff von AstraZeneca verabreicht werden. Ich werde somit – wie auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger – warten, bis meine Personengruppe zur Impfung geöffnet wird“, so der Landrat.

Im Impfzentrum in Landkern wurden bislang nur Personen geimpft, die nach der Corona-Impfverordnung zum berechtigten Personenkreis gehören. Wenn am Ende eines Impftages noch Restmengen aus einem Fläschchen zur Verfügung stehen, werden diese nicht vernichtet, sondern an Personen verimpft, die zur berechtigten Impfgruppe gehören. Hierzu liegen im Impfzentrum entsprechende Listen von Personen vor, die dann kurzfristig kontaktiert werden.

„Für uns hat es höchste Priorität, dass die vorhandenen Impfmengen effizient genutzt werden und kein Impfstoff übrig bleibt“, betont der Kreischef. „Dies kann allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. An wen die Impfungen verabreicht werden ist konkret vorgegeben. Hieran halten wir uns“, so Schnur weiter.

Erfreulicherweise konnten die Zweitimpfungen in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis abgeschlossen werden. Zudem beginnen die Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Landkreis und die ersten Impfungen in St. Martin Düngenheim. Hier können am Sonntag die Erstimpfungen abgeschlossen werden. Auch im Kloster Ebernach werden am Samstag und am Sonntag die Erstimpfungen durchgeführt.“

Pressemitteilung Kreisveraltung Cochem-Zell