Letztes Kapitel im juristischen Nachspiel zur Nürburgring-Affäre

Ex-Minister steht erneut vor Gericht

Der frühere Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel, wird sich am Donnerstag, 30. Januar, erneut für verschiedene Untreue-Delikte, die im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Privatisierung des Nürburgrings stehen, vor dem Landgericht Koblenz verantworten müssen. Im Jahr 2014 hatte die vierte Große Strafkammer dieses Gerichts Deubel zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob diese Verurteilung für einige Untreuedelikte in einem Revisionsverfahren jedoch teilweise auf. Das Gericht in Koblenz muss nun vor allem die Frage nach der Gesamtstrafe für den Angeklagten neu beantworten.

Ex-Minister steht erneut vor Gericht

Quelle: Nürburgring / Foto: © Robert Kah / imagetrust

Ex-Minister steht erneut vor Gericht

Ingolf Deubel steht erneut vor Gericht. Foto: Archiv

Koblenz. Der ehemalige Finanzminister des Landes, Ingolf Deubel (SPD), muss nochmal auf der Anklagebank des Landgerichtes in Koblenz Platz nehmen. Mit dieser Situation ist er vertraut, denn in einem langen Prozess hatte er sich an gleicher Stelle für Delikte verantworten müssen, die ihm die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der im Jahr 2009 gescheiterten Privatisierung des Nürburgrings zur Last gelegt hatte. Deubel war nach diesem desaströs gescheiterten Projekt der Landesregierung als Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz zurückgetreten. Im Jahr 2012 hatten dann die Koblenzer Staatsanwälte gegen den ehemaligen Finanzminister im Kabinett von Ministerpräsident Kurt Beck und gegen fünf weitere Angeklagte, deren Verfahren mittlerweile abgeschlossen sind, wegen mehreren Untreue-Delikten Anklage erhoben. Am 16. April 2014 folgte dann das Urteil. Deubel wurde damals wegen Untreue in 14 Fällen und der uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Drei Jahre und sechs Monate lautete das erste Urteil

Dieses Urteil akzeptierte der ehemalige Minister nicht. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) konnten er und seine Verteidiger einen Teilerfolg verbuchen, denn der BGH hob am 26.11.2015 die Verurteilung wegen Untreue teilweise auf. Dies wurde damit begründet, dass das Landgericht in Koblenz den Eintritt eines Vermögensnachteils der Nürburgring GmbH und damit für das Land Rheinland-Pfalz nicht rechtsfehlerfrei begründet habe. Die Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage und wegen Untreue in vier Fällen wurde vom BGH bestätigt und somit rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts in Koblenz zurück, die nun die verbliebenen Anklagepunkte wegen Untreue strafrechtlich neu bewerten muss. Diese Frage soll mit einem neuen Gutachten von externen Sachverständigen geklärt werden. Dieses Gutachten liegt seit Dezember 2019 vor.

Das Gericht wird sich also mit dem Strafmaß für Ingolf Deubel (69) erneut befassen, dem vorgeworfen wird, im Rahmen der gescheiteren Privatisierung des Nürburgrings durch schuldhaftes Verhalten dem Land einen vermeidbaren Vermögensschaden zugefügt zu haben.

Das Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister im Jahre 2014 stieß bundesweit in Fachkreisen und in der politischen Klasse der Republik auf besondere Beachtung, weil hier ein politisch Verantwortlicher für ein gescheitertes Projekt einer Landesregierung und den damit verbundenen finanziellen Schäden strafrechtlich belangt und zu einer relativ hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das war insofern von Interesse, da vor diesem Urteil bei vergleichbaren Fällen in Bund und Land, – also bei Projekten, die große finanziellen Schäden für den Steuerzahler zur Folge hatten – die „verantwortlichen Politiker“ in der Regel nur die „politischen Konsequenzen“, aber ganz selten konkrete strafrechtliche Folgen befürchten mussten.