Ortsgemeinde Holler

Feststellung des Jahresabschlusses

Holler. Der Rat der Ortsgemeinde Holler hat in seiner Sitzung am 03.03.2020 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2018 in der Ergebnisrechnung festgestellt, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Holler über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Holler und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme von Montag, 16. März bis Freitag, 27. März bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet Finanzen (Zimmer 107), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.Uwe Meyer

Ortsbürgermeister