Neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Für Heizöltanksgilt die Meldepflicht

Kreis AW. Alle Heizölanlagen mit mehr als 220 Liter Fassungsvermögen müssen der Kreisverwaltung Ahrweiler gemeldet werden. Die meisten Tanks sind in der Datenbank beim Kreis registriert, weil sie bei der Baugenehmigung angemeldet werden mussten. Das galt früher jedoch erst bei einem Fassungsvermögen ab 1.000 Liter. Jetzt müssen auch kleinere Tanks ab 220 Liter gemeldet werden. Bei Unfällen braucht die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung präzise Informationen, wo welche Anlagen stehen.

Solche Tankanlagen haben eine eingeschränkte Nutzungsdauer. Vor allem Kunststoffe werden durch natürliche Alterungsprozesse spröde und brüchig. Die Folge: Die Tanks können undicht werden, eine Leckage bleibt unbemerkt oder wird erst später erkannt - und das auslaufende Öl kontaminiert das Wohnhaus, den Keller oder das Erdreich und somit das Grundwasser.

Einige der installierten Heizöltanks bestehen aus Kunststoff und sind bereits seit mehr als 30 Jahren in Betrieb. Wenn ein unangemeldeter und veralteter Tank einen Umweltschaden verursacht, kann das zum Verlust des Versicherungsschutzes und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat im August 2017 die einzelnen Länderverordnungen abgelöst. Geregelt werden insbesondere die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen an die Anlagen sowie die Pflichten der Betreiber.

Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Wasserbehörde, Ruf (0 26 41) 9 75-2 43, E-Mail christoph.muench@kreis-ahrweiler.de. Anzeigeformulare finden sich unter https://www.kreis-ahrweiler.de/vordrucke/umwelt/AnzeigeHeizoellagerung.pdf.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler