BfM-Anfrage zu Abwassergebühren

Gebührenbescheide inMeckenheim korrekt

Meckenheim. Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind in vielen Kommunen laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 17. Mai 2022 über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Hierzu hatte die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) in der letzten Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung der Verwaltung folgende Fragen gestellt:

1. Auf der Grundlage welcher Berechnungen und mit welchem kalkulatorischen Zinssatz wurden die Abwasser-Gebührenbescheide der Stadt Meckenheim bisher aufgestellt?

2. Welche Änderungen in den Berechnungen ihrer Abwasser-Gebührenbescheide wird die Stadt Meckenheim aufgrund des Urteils zukünftig vornehmen?

Die Antwort der Verwaltung lautete u a.: Die Stadt Meckenheim hat durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 12.12.2002 ihr örtliches Kanalnetz auf den Erftverband übertragen. Der Ansatz von kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals) als Fixkosten im Betriebsabrechnungsbogen, der die Basis für die Gebührenkalkulation bildet, ist somit seit dem 1.1.2003 entfallen.

Da die der Gebührenkalkulation der Stadt Meckenheim zugrunde liegenden Beitragszahlungen an den Erftverband weder kalkulatorische Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes beinhalten noch auf dem kalkulatorischen Nominalzinssatz basieren, ist keine Änderung der Gebührenkalkulation und Satzungsänderung erforderlich. Die seitens der Stadt Meckenheim erstellten Abgabenbescheide haben somit Bestand.

Meckenheim gehört erfreulicherweise zu den Kommunen, die von dem Urteil des OVG Münster nicht betroffen sind.

Pressemitteilung

Bürger für Meckenheim (BfM)