Erpeler Gemeinderat lehnt mehrheitlich Ratsbürgerentscheid und Einwohnerbefragung ab

Gegner hoffen auf das Verwaltungsgericht

Erpel. Nach der Sitzung des Hauptausschusses Ende April hatten sich die Gegner des sogenannten „Wiederkehrenden Beitrags (WkB) für Verkehrsanlagen“ noch Hoffnungen gemacht, doch noch ein Wörtchen mitreden zu können, wenn es um die Art geht, wie Straßenausbauarbeiten abgerechnet werden, nachdem die von der Bürgerinitiative „WkB“ (BI) beantragten Bürgerbegehren abgelehnt worden waren. Immerhin hatte Bürgermeisterin Cilly Adenauer erklärt, dass der Einwohner-Antrag zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids mit 486 Unterschriften zulässig sei und der CDU-Fraktionsvorsitzende Henrik Gerlach hatte nicht für einen ablehnenden Empfehlungsbeschluss plädiert, so dass der Ausschuss das Thema zurück in die Fraktionen verwiesen hatte. Mitte voriger Woche dann die Ernüchterung für die Befürworter des alten Abrechnungssystems: Zur Einführung des WkB wird es keine Einwohnerbefragung geben und auch keinen Ratsbürgerbescheid. Der SPD-Antrag hatte bei einer Enthaltung parteiübergreifend nur vier Befürworter, 13 Ratsmitlieder stimmten gegen den Antrag.

„Bei der Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag haben uns ganz viele Bürger gesagt, dass sie zwar gegen den WkB sind und noch zu diesem Thema befragt werden wollen, um nach einer Information abzustimmen“, hatte der BI-Sprecher Adam Udich den Ausschuss-Mitgliedern mitgeteilt. Gleichzeitig unterstellte er den Ratsmitgliedern, diese seien bei ihrem Grundsatzbeschluss über den WkB nicht umfassen informiert gewesen. Dessen Grundidee, die finanziellen Lasten der Straßenausbaumaßnahmen auf viele Schultern zu verteilen, passe nicht für den Ort, da in Erpel durch die Verschonungsfrist zu viele Immobilienbesitzer wegfallen würden. „Einige vom WkB-Betroffene ziehen schon in Betracht, ihr Haus zu verkaufen, weil sie in ihrem Finanzplan diese jährlich auf sie zukommenden Kosten nicht vorgesehen haben“, hatte seine Kollegin Monika Schlüter ergänzt.

„Wir haben den Antrag, eine amtliche Einwohnerbefragung, der ein geordneter Informations- und Diskussionsprozess vorangehen soll, in Kooperation mit den Fraktionen und unter Einbeziehung der BI durchführen zu lassen, schon vor acht Monaten gestellt“, erinnerte Jochen Wilsberg. Zu einer fundierten Entscheidung gehöre eine ordentliche Information, begründet er den erneuten Antrag der SPD. Während Erich Simon erklärte, man könne diesem durchaus zustimmen, da man keine Angst haben müsse, stieß das Ansinnen der Sozialdemokraten bei Henrik Gerlach auf strikte Ablehnung. „Geändert hat sich seit der ersten Antragsstellung doch nur die Unterschriftensammlung und die ist für mich schon eine Einwohnerbefragung, bei der die Erpeler ihre Stimme abgegeben haben, wenn auch nur 20 Prozent der Bevölkerung oder 25 Prozent der Wahlberechtigten“, rechnet er hoch. Somit hätten Dreiviertel der Bevölkerung keine weitere Befragung gefordert. Zudem sei eine geordnete Information über den WkB seiner Ansicht eh möglich, da bei festgefahrenen Ansicht vielmehr ein heftiger Streit nicht ausgeschlossen werden könne, resümierte er.

„Ich habe für mich ganz persönlich abgewogen, ob eine amtliche Einwohnerbefragung zielführend wäre. Bedauerlicherweise kann ich das nicht bejahen“, erklärte seine Parteifreundin Daniela Simon. Zu viel Halbwahrheiten und Gerüchte, ja sogar Unwahrheiten und falsche Zahlen seien im Umlauf, so dass eine objektive Meinungsbildung in der Bevölkerung nicht mehr möglich sei. Das wollte Jürgen Krüger (FWG) so nicht stehen lassen. „Eine Bürgerbefragung bringt als Ergebnis das, was den Bürgern wichtig ist. Dass bei der Unterschriftensammlung nur 500 Namen zusammengekommen sind, liegt doch daran, dass nur Immobilienbesitzer unterschrieben haben, während Mieter an dieser Liste kein Interesse gehabt hatten“, begründete er seine Zustimmung zum SPD-Antrag.

Der Gemeinderat habe sehr oft getagt, um sich sehr lange und sehr intensiv mit dem Thema WkB zu befassen, so Cilly Adenauer. „Wenn der Rat zu dieser Entscheidung kommt, sollte man sie auch akzeptieren“, kommentierte sie die Unmutsäußerungen der zahlreichen Zuhörer, bevor sie erneut den Einwohnerantrag als zulässig erklärte, nicht ohne hinzuzufügen, dass der Gemeinderat in seiner Entscheidung frei sei. Wie diese ausfallen würde, sei ihm schon klar angesichts der Abstimmung über den SPD-Antrag, erklärte ein sichtlich enttäuschter Adam Udich, der sich dagegen verwehrte, von der BI seien falsche Behauptungen über den WkB in die Welt gesetzt worden. „Außerdem ist es ein Armutszeugnis, wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, für ein objektives Meinungsbild in der Bevölkerung zu sorgen. Und wenn Sie mehr Unterschriften wollen, dann sammeln wir noch einmal. Dann haben Sie Ihre 2000 Stimmen!, wandte er sich an Henrik Gerlach. Seit dem WkB-Grundsatzbeschluss in 2016 seien so viele Straßen für eine entsprechende Berechnung weggefallen, dass Zahlungsbescheide in Höhe von bis zu 6.000 Euro anfallen würden. „Das konnten Sie damals nicht wissen und falls Sie es doch gewusst haben sollten, dann ist das ja noch schlimmer, weil Sie bewusst falsch informiert haben“, erklärte der BI-Sprecher, der das Angebot hervorhob, sich mit den kommunalen Vertretern an einen Tisch zu setzen. Dies aber sei mit dem Hinweis, dafür sei es zu spät, zurückgewiesen worden. „Darüber ist mit mir erstmals Anfang April gesprochen und da hatte ich einfach zu viel zu tun, so dass keine Termine mehr frei waren“, erwiderte der CDU-Fraktionsvorsitzende und fügte hinzu, dass es eh fraglich sei, ob man mit herum-krakeelenden Leuten ein brauchbares Ergebnis erreicht hätte, eine Äußerung, die er angesichts der Reaktionen der empörten Zuhörer umgehend zurücknahm.

„Tatsache ist aber, dass sich die Systemumstellung der Abrechnung auf den WkB mittelfristig rechnen wird, denn spätestens in sechs bis sieben Jahren läuft die Verschonungsfrist für die Immobilienbesitzer aus, deren Straßen erst kürzlich saniert worden sind“, erklärte er und trug damit nicht gerade zur Beruhigung der Zuhörer bei. „Das darf doch nicht wahr sein! Sieben Jahre Ungerechtigkeit“, empörten sich diese. Ein kleines Hoffnungsfünkchen bleibt den WkB-Gegnern aber noch. Am Dienstag dieser Woche beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit der Frage, ob das Bürgerbegehren der BI nicht gegen den Grundsatzbeschluss, wohl aber gegen die Ausgestaltung der Satzung des Erpeler WkB nicht doch zulässig ist. Falls die Richter so entscheiden sollten, müsste es zu einer Anpassung kommen. In wie weit bei dieser dann die BI mit einbezogen werden soll oder ob überhaupt, darüber kann der Gemeinderat erneut frei entscheiden.