FWG Andernach e. V.

Geplante Abschaffung von Einmalbeiträgen bei Straßensanierungen

Geplante Abschaffung von
Einmalbeiträgen bei Straßensanierungen

Im März des letzten Jahres sprach die FWG vor Ort mit den Bewohnern der Kirchstraße, denen damals mögliche hohe Einmalbeträge Sorgen bereiteten. Durch die Absicht der rheinland-pfälzischen Regierungskoalition, die Einmalbeiträge abzuschaffen und durch den wiederkehrenden Beitrag zu ersetzen, gehören die befürchteten hohen Einmalzahlungen nunmehr der Vergangenheit an. Foto: Christian Greiner

27.01.2020 - 11:21

Andernach. Es ist zwar nicht die favorisierte Lösung, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Zufrieden hat die Freie Wählergruppe Andernach jüngst die seitens der Mainzer Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FPD, beabsichtige Abschaffung von Einmalbeiträgen zur Kenntnis genommen. Anstelle jener Einmalbeiträge soll in Zukunft ein wiederkehrender Beitrag die Finanzierung von Straßensanierungen sicherstellen. Allerdings hält die FWG nach wie vor an der grundsätzlichen Meinung fest, dass ein steuerfinanzierter Straßenausbau die gerechteste Lösung wäre. Denn Straßen und Wege werden durch alle Bürgerinnen und Bürger genutzt und sollten daher auch von allen Bürgern durch ihren Beitrag am bestehenden Steueraufkommen finanziert werden. Die nun angestrebte Einführung des wiederkehrenden Beitrages löst zumindest das größte Problem, der bisher in Andernach gängigen Praxis.

Denn das Prozedere der teuren Einmalbeiträge für den Straßenausbau führte oft dazu, dass für die betroffenen Anwohner die Grenze des finanziell Machbaren überschritten wurde. Insbesondere bei Rentnern und jungen Familien, die mit ihrem Einkommen zwar ihr Leben finanzieren, aber eine solch außergewöhnliche Belastung nicht mehr zusätzlich stemmen können, war dies häufig der Fall. Am Beispiel der Andernacher Kirchstraße wurde den FWG‘lern im vergangenen Jahr im Gespräch mit den Anwohnern deutlich, welche Sorgen ein beabsichtigter Straßenausbau mit sich bringt. Nun sollen die Kommunen im Land ab dem 1. Januar 2024 nur noch wiederkehrende Beiträge erheben dürfen. Diese werden jährlich erhoben und auf den Schultern aller verteilt. Positiv für die Bewohner der Kirchstraße und weiterer drei Straßen in Andernach ist nun, dass die ursprünglich geplante Belastung durch Einmalbeträge ausgesetzt wird. Dies hat die Verwaltung bereits in der vergangenen Woche in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mitgeteilt. Darüber hinaus begrüßt die FWG ebenfalls die geplante finanzielle Entlastung der Andernacher Verwaltung durch das Land, mit der dem zu erwartenden bürokratischen Aufwand Rechnung getragen werden soll. Nach Auffassung der FWG ist die Einführung eines wiederkehrenden Beitrages jedoch zwingend an eine rechtliche Grundlage gebunden, die erst noch durch die Landesregierung geschaffen werden muss. Daher hofft man seitens der FWG, dass in Mainz zeitnah eine Rechtssicherheit geschaffen wird, die die Kommunen vor Einsprüchen und Klagen bewahrt und eine gerechte Umsetzung in Andernach gewährleistet.

Pressemitteilung der

FWG Andernach e. V.

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