Siegfried Verdonk, Landtagskandidat:

„Gleiches Geld für gleiche Leistung“

Kreis Ahrweiler. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, wonach die erteilte Gehaltsauskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dienen kann. Liegen die Gehälter der Männer höher als die einer Frau in gleicher beruflicher Position, muss der Arbeitgeber dafür sachliche Gründe vortragen - oder das Gehalt seiner Mitarbeiter anpassen. Frauen müssen nun nicht mehr belegen, dass sie diskriminiert werden und haben einen Anspruch auf Lohngleichheit.

„Mir hat die ungerechte Entlohnung von Frauen in gleicher Position wie Männer schon immer mißfallen. Daher freue ich mich über diesen Meilenstein. Wenigstens ist diese Lücke der Ungerechtigkeit in der Bezahlung jetzt geschlossen“, so Siegfried Verdonk.

Pressemitteilung

des parteilosen Landtagskandidaten

Siegfried Verdonk

im Wahlkreis14