FWG/FDP-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß zu Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge

Hauseigentümer nicht mit mehr als 60%an den entstehenden Kosten beteiligen

Vettelschoß. Schon vor vielen Jahren hat die SPD-geführte Landesregierung die Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge (WKB) ab 2024 beschlossen, obwohl dieses Modell in anderen Bundesländern bereits wieder abgeschafft wurde!

In öffentlicher Ratssitzung am 20.07.2022 wurde mehrheitlich über alle Fraktionen hinweg beschlossen, den Gemeindeanteil für beide Abrechnungseinheiten (Vettelschoß und Kalenborn) auf 40% festzulegen. Damit verbleibt für die Anlieger ein Beitragssatz von 60%. Die FWG/FDP-Fraktion hat sich dabei an die Darstellungen der sog. „Lüneburger Tabelle“ orientiert.

In den letzten Wochen wurde bekannt, dass ausgehend vom Gemeinde- und Städtebund mit Unterstützung der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister der Gemeindeanteil gesenkt werden soll. Dieses Vorgehen widerspricht dem demokratisch und auf der Grundlage des Artikels 28 Abs. 2 GG gefassten Ratsbeschluss. Die FWG/FDP-Fraktion vertritt auch weiterhin die Interessen der Bürger und Bürgerinnen und bleiben bei dem Beschluss, die Hauseigentümer nicht mit mehr als 60% an den entstehenden Ausbaukosten zu beteiligen.

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