Forstreviere der VG Selters

Haushaltssatzung liegt aus

Selters. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 8. Januar 2020, Abt. /Az. 2B-22/1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie – soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind – genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 liegt in der Zeit vom 17. bis 31. Januar in der Verbandsgemeinde Selters, Zimmer 215, zu jedermanns Einsicht offen.Willi Löcher,

Verbandsvorsteher