Wiederkehrender Betrag für ein einheitliches Gebiet belastet die Hauseigentümer weniger

IG Transparenz fordert Gleichbehandlung aller Bürger und Bürgerinnen

Bad Hönningen. In der Stadtratsitzung im Dezember 2021 hat die IG Transparenz anhand eines vereinfachten Beispiels auf die unterschiedlichen Kosten je qm hingewiesen. Danach ist eine Abrechnung für das Gebiet Ariendorf zehnmal teurer und für das Gebiet östlich der B 42 (Oelsberg) viermal teurer als für das Gebiet Innenstadt. Der Grund dafür ist eine massiv geringere Fläche in den beiden kleineren Gebieten.

Dieses Rechenbeispiel wurde weiter ausgebaut. Mit einer fiktiven Zahl von 800 qm Veranlagungsfläche für ein Haus wurde ein plastisches Beispiel gewählt, das sich jeder Bürger oder jede Bürgerin gut vorstellen kann. Dazu wurde eine Maßnahme mit beitragsfähigen Kosten von 600.000 Euro gewählt. Diese beiden fiktiven Eckdaten wurden nun auf die drei Gebiete mit ihren unterschiedlichen Gemeindeanteilen von 35 Prozent für den Innstadtbereich und je 30 Prozent für die beiden anderen Bereiche angewandt und vergleichbar gemacht:

Die Kosten für dieses fiktive Haus beliefen sich für das Gebiet 1 – Innenstadt auf 206 Euro.

Die Kosten für dieses fiktive Haus beliefen sich für das Gebiet 2 – Ariendorf auf 2.072 Euro.

Die Kosten für dieses fiktive Hause beliefen sich für das Gebiet 3 – Oelsberg auf 696 Euro.

Nochmal spannender wird es, wenn man diese Eckdaten auf ein einheitliches Gebiet anwendet. Dann hätte dieser fiktive Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin in jedem Gebiet 160 Euro zu zahlen. Also alle Hauseigentümer in allen Gebieten hätten Vorteile.

Jetzt könnte man sagen, dass es in der Innenstadt zu mehr Abrechnungsmaßnahmen kommen wird. Dem entgegnet die IG Transparenz mit den beiden langen Straßen in den jeweils kleineren Gebieten Am Oelsberg (mit seinen Seitenstraßen) und dem Markenweg. Der Oelsberg ist fast viermal so lang wie die Bischof-Stradmann-Staße. Für letztere-Straße wurden auf einer Länge von 300 Meter bisher ca. 1 Million Euro in Abrechnung gebracht. Eine Endabrechnung steht noch aus. Teilabrechnungen erfolgten für die Jahre 2017-2019. Die Stadt benötigt also vier Jahre für eine Strecke von 300 Meter Straßenlänge. Schaut man sich nun die Länge des Oelsbergs an, so stellt man fest, dass diese fast viermal so lang ist. Rechnet man die Kosten für diese Länge, wendet wieder das fiktive Hausbeispiel und den unterschiedlichen Gemeindeanteil an, so hätte der Innenstadt Bürger ca. 355 Euro auf vier Jahre verteilt zu zahlen, während der Hausbesitzer im Gebiet Oelsberg 16 Jahre lang den Betrag von 350 Euro beiseitelegen müsste. Vom Ariendorfer Beispiel soll hier gar nicht erst gesprochen werden.

Das Urteil gegen die Satzung ist aufgrund einer fehlenden Begründung für das einheitliche Gebiet zustande gekommen. Hätte man frühzeitig interveniert und eine Begründung geliefert, hätte das verhindert werden können, so die Meinung der IG Transparenz. Im neuen Gesetz aus dem Jahre 2020 sind Begründungen nun zwingend verankert. Die Gesetzeshüter haben aus diesem Urteil gelernt. Jetzt ist es an der Zeit, dass auch Bad Hönningen hier nachzieht und den Wünschen der über 500 Bürgerinnen und Bürger, die den Einwohnerantrag unterzeichnet haben, entspricht.

Pressemitteilung der

IG Transparenz Bad Hönningen