Politik | 29.01.2021

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden

„Ich tu´s“ gescheitert

Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihres Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl am 14. März wurde abgelehnt

Quelle: pixabay

Kreis Neuwied. Die Bewerbung der Bürgerinitiative „Ich tu‘s -Die Bürger- Initiative e.V.“ zur Landtagswahl am 14. März war in der Sitzung des Kreiswahlausschusses vom 6. Januar abgelehnt worden. Zur Begründung hieß es, angesichts von nur zwei Kreisverbänden und einer Mitgliederzahl von lediglich zwölf sei nicht ersichtlich, wie sie auf Landesebene Einfluss auf die politische Willensbildung des Volkes nehmen und einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz führen wolle. Daraufhin hatte die Bürgerinitiative den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz angerufen, um gegen diesen Beschluss des Kreiswahlausschusses zu klagen und als Wählervereinigung für die Landtagswahl anerkannt zu werden. Diese Klage wurde jetzt zurückgewiesen. Das Gericht verwies die Bürgerinitiative zurück an den Landeswahlausschuss, der in dieser Situation zunächst zu hören sei und nicht übergangen werden dürfe.

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Kommentare
29.01.202116:23 Uhr
Johannes Fuck

Schade. "Ich tu's" angiert sich für die Reaktivierung der Bahnstrecken im nördlichen Rheinland-Pfalz. Mehr Rechte für Fahrradfahrer und Fußgänger. Beides ein landesweites Problem, im nördlichen Rheinland-Pfalz unterirdisch berücksichtigt.
"Ich tu's" haben auf Kreisebene viele gute Vorschläge eingebracht, die dann von den Großen übernommen wurden.

Ein einzelner Wassertropfen kann Steine aushöhlen.
Ein unbedachter Schritt Lawinen auslösen.
"Ich tu's" sind liberal, demokratisch, frei denkend.

Die Rechtmäßigkeit der Bewerbung wird nicht in Frage gestellt, nur der Einfluss auf die politische Willensbildung. Wer will das denn beurteilen?.

Schade, eine vertane Chance. Armutszeugnis der Demokratie.

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