Gemeinsames Bauhofprojekt St. Katharinen und Vettelschoß

InterkommunaleZusammenarbeit unerwünscht

St. Katharinen. So lässt sich das Zwischenfazit zur gutachterlichen Untersuchung über die engere Zusammenarbeit der Ortsgemeindebauhöfe St. Katharinen und Vettelschoß durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH auf den Punkt bringen. Die organisatorische Zusammenführung der Bauhöfe in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wird nicht als sinnvoll erachtet, so lautet die Kernaussage des Gutachtens, welches in Zusammenhang mit den Neubauplanungen des Bauhofes St. Katharinen durch die Ortsbürgermeister in Auftrag gegeben wurde.

Hintergrund ist, dass zukünftig die Leistungsbeziehungen zwischen einer Anstalt öffentlichen Rechts und ihrer Trägerkommune der Umsatzsteuerpflicht unterliegen dürften, die damit zu Mehraufwendungen für die Gemeinde führen würden.

In der vergangenen Sitzung des Ortsgemeinderates St. Katharinen am 11. Mai wurde nun das Teilgutachten vom 10. März den Ratsmitgliedern zur Kenntnis und Beratung gegeben. Leider war der Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage schon eindeutig dahingehend formuliert, dass auf Grundlage des Zwischenergebnisses die Untersuchung nicht weiter fortzuführen ist.

Eine ergebnisoffene Beratung über das Zwischenfazit dürfte damit von Beginn an eher unwahrscheinlich gewesen sein. Sehr zum Bedauern der Ratsmitglieder der Freien Wählergemeinschaft, für die das Gutachten durchaus noch Fragen offenließ.

„Aus unserer Sicht fällt die Untersuchung leider wenig umfassend aus“, so die einhellige Meinung in der Fraktion. Der alleinige Fokus liegt auf der Wirtschaftlichkeitsprüfung, und dort auf den steuerlichen Gesichtspunkten. Organisatorische Aspekte wurden nicht durchleuchtet. Ebenso wurde nur die Rechtsform einer AöR geprüft. Gegebenenfalls würde es die Möglichkeit einer anderen Form des öffentlichen Rechts geben, die sich als sinnvoll erweist. Wäre eventuell eine rechtliche Trennung der Bauhöfe unter Teilung einer gemeinsamen Liegenschaft eine Möglichkeit? Aber letztlich birgt auch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes nicht nur steuerliche Nachteile. So nennt das Gutachten selbst den wirtschaftlichen Vorteil des Vorsteuerabzugs bei dem beschlossenen Neubau des Betriebsgebäudes. Dieser sei jedoch bei Gegenrechnung der zu erwartenden Steuerpflicht innerhalb von drei Jahren aufgebraucht.

Jedoch bietet sich diese Möglichkeit nicht nur bei den Kosten für den Bauhofneubau, sondern auch bei anderen Anschaffungen und Investitionen. Im Übrigen wurde der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Umsatzsteuerpflicht bereits in der Vergangenheit mehrfach verschoben und steht auch nun wieder eine Verlegung des Stichtages zur Debatte.

„Aus unserer Sicht wäre ein organisatorischer Zusammenschluss der Bauhöfe St. Katharinen und Vettelschoß, auch unter wirtschaftlichen bzw. im Speziellen steuerlichen Gesichtspunkten sicherlich nicht so drastisch negativ wie in dem Zwischenfazit dargestellt“, so die Fraktionsvorsitzende der FWG St. Katharinen Kristina Andrul. „Ein Gesamtgutachten wurde seinerzeit durch die Ortsbürgermeister in Auftrag gegeben, es wäre wünschenswert gewesen dies auch zu erhalten. Spricht doch die Kommunalberatung selbst die Empfehlung aus, dass eine Abschätzung der steuerlichen Auswirkungen durch eine steuerliche Beratung vorgenommen werden sollte“, so Andrul weiter.

Darüber hinaus hätte sich die Fraktion gewünscht an der im Dezember 2019 beschlossenen Verfahrensweise, nämlich einer Vorstellung des Gutachtens in einer gemeinsamen Sitzung beider Räte und damit einer gemeinsamen Beratung festzuhalten. Dies dürfte auch unter Einhaltung der gegenwärtigen „Corona-Auflagen“ realisierbar gewesen sein. Nun wird die Zukunft zeigen, welche Schritte die Gemeindeleitung gehen möchte um das Ziel eines gemeinsamen Bauhofes irgendwann zu erreichen. War dies doch auch der von dort aus geäußerte Wunsch. Und die Ernüchterung über das Zwischenergebnis sowie der Ärger über die Landesregierung groß.

„Gerade weil uns die Landesregierung bei kommunalen Planungen immer wieder Steine in den Weg legt, sollten wir trotz des Gutachtens den gemeinsamen Weg in Sachen Bauhof weiter beschreiten. Wir kennen unsere Gemeinde schließlich am besten und wissen, was gut für uns ist“, so stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Ralf Kurtenbach. „Hätte man seinerzeit dem Gutachten aus Mainz zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Folge geleistet, dann wäre das Dilemma nun groß. Manchmal lohnt es sich auch, die Stirn zu bieten“, so Kurtenbach weiter.

Leider zeigte sich bei der abschließenden Abstimmung, dass nur die Ratsmitglieder der FWG zu diesem Schritt bereit gewesen wären. Es ist bedauerlich, dass sich dem Vorschlag nach einer weitergehenden Prüfung, um einen alternativen Weg zu finden, der kostensparender und effizienter ist, als der jetzt beschlossene niemand sonst anschließen konnte.

Da aber auch das Ziel der Freien Wähler darin besteht einen funktionsfähigen Bauhof in der Gemeinde zu haben, wurde im weiteren Verlauf der Sitzung die Zustimmung zu der abschließenden Entwurfsplanung des Bauhofneubaus erteilt. Die steht natürlich in der Erwartung weiterer verwaltungsseitiger Realisierungsversuche der allseits geäußerten Hoffnung nach interkommunaler Zusammenarbeit. Wurde aus diesem Grund das Gebäude mit den entsprechenden Kosten von rund 1,4 Millionen Euro bereits größer geplant als zum jetzigen Zeitpunkt benötigt.

Pressemitteilung der

FWG St. Katharinen