Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz

Klarheit im Streit um die FWG-Ausschusssitze

Klarheit im Streit um die FWG-Ausschusssitze

Die Grafschafter FWG ist im kommunalverfassungsrechtlichen Streitverfahren mit ihrer Berufung beim Oberverwaltungsgericht unterlegen.Foto: privat

Grafschaft. Die Grafschafter FWG ist im kommunalverfassungsrechtlichen Streitverfahren mit ihrer Berufung beim Oberverwaltungsgericht unterlegen.

Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur Besetzung der gemeindlichen Ausschusssitze nach dem Fraktionswechsel von Richard Horn hatte die FWG Grafschaft den Weg einer richterlichen Klärung beschritten. Dass es sich dabei nicht um eine von vornherein eindeutig zu beantwortende Fragestellung handelte, zeigte bereits die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht Koblenz mehr als einen Beratungstermin benötigte, um erstinstanzlich zu einem ablehnenden Urteilsspruch in der Sache zu kommen.

In Anerkennung der Bedeutung der Fragestellung hatte das Verwaltungsgericht daher bereits im Urteilsspruch den Weg zum Oberverwaltungsgericht und damit einer höherinstanzlichen Klärung eröffnet. Nachdem die FWG diesen Weg weiter beschritten hatte, brachte sich aufgrund der kommunalpolitischen Bedeutung auch das Justizministerium des Landes in das Verfahren ein und stellte fest: „…kommt der Auslegung des §45 Abs.3 der Gemeindeordnung grundsätzliche staats- und verwaltungspolitische Bedeutung zu.“ Das Schreiben des Justizministeriums schließt mit: „Die Auslegung des Merkmals der „Im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppe“ ist jedoch von hoher praktischer Relevanz und bedarf daher einer obergerichtlichen Klärung.“ - Zwei Aussagen, die aufzeigen, dass es richtig war diesen Weg zu beschreiten.

Am Ende hat der Senat, unter anderem mit Hinweis auf die Gestaltungsspielräume der Bundesländer, gegen den Antrag der FWG entschieden. Diese hatte nämlich auf diverse Bundesländer verwiesen, die den gleichen Sachverhalt im Sinne der Auffassung der FWG behandeln.

Nach einem fair geführten Streit respektiert die FWG Grafschaft das Urteil und hat damit zumindest für alle Stadt- und Gemeinderäte im Land eine künftige Rechtssicherheit erreicht, wie mit den Ausschusssitzen bei Fraktionsausscheidern oder -wechslern zu verfahren ist.

Pressemitteilung FWG Grafschaft