Stadtrat Mayen

Klimaschutz undBürgerbeteiligung

Mayen. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP haben Oberbürgermeister Wolfgang Treis den folgenden Antrag mit der Bitte zugeleitet, ihn auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen.

1. Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob für das Gebiet der Stadt Mayen eine CO²-Bilanz erstellt werden kann ggf. im Verbund/Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mayen-Koblenz und den dortigen Klimaschutzmanagern und welcher Kostenaufwand entsteht. Die Daten der CO² Bilanz aus dem Klimaschutzkonzept des Kreises Mayen-Koblenz, welche die Stadt Mayen betreffen, sind zusammenzufassen und es ist zu benennen, welche Kosten in Folge der Aktualisierung der Daten für die Stadt Mayen entstehen werden.

2. Die aus den beiden derzeit in Erstellung befindlichen Klimaschutzteilkonzepten resultierenden Vorschläge nach Beratung und Beschlussfassung im Rat vorrangig umzusetzen. Es ist bei den weiteren Haushaltsberatungen zu prüfen, ob hier bereits entsprechende Haushaltstellen für 2020 gebildet werden müssen. Ferner ist der Rat über den derzeitigen Stand der Erstellung der Klimaschutzteilkonzepte umgehend zu informieren.

3. Die voraussichtlich im ersten Quartal einzustellende Klimaschutzbeauftragte bzw. den zu einzustellenden Klimaschutzbeauftragten zu beauftragen, über die in den Klimaschutzteilkonzepten enthaltenen Maßnahmen hinaus mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weitere Vorschläge zu erarbeiten. Diese sollen nach Möglichkeit zum zweiten Sitzungslauf 2020 vorliegen.

4. Einen Bericht unseres Försters Peter Göke über den aktuellen Zustand unseres Stadtwaldes, Benennung der bis dato aufgetretenen Schädigungen durch Hitze und Dürre und Darstellung der Möglichkeiten einer weiteren Aufforstung sowie Anpflanzung klimastabiler Bäume.

5. Zu ermitteln welche Kapazitäten für weitere Fernwärmeanschlüsse in Mayen gegeben sind und bitten den GF der Fernwärme GmbH zu berichten.

6. Bei Beschlussvorlagen städtischer den Prüfungsaspekt „Klimaverträglichkeit“ nebst Stellungnahme der Verwaltung auf zu nehmen.

7. Die Verwaltung zu beauftragen, in neuen Bebauungsplänen für Wohnbau- und Mischgebiete den Grad der Versiegelung zugunsten von Grünflächen zu beschränken. Hierbei sollte der Flächenanteil sogenannter „Schottergärten“ nicht dem Grünflächenanteil zugerechnet werden dürfen. Zusätzlich sind Anreize zu schaffen, um vorhandene Versiegelung wieder in Grünflächen umzuwandeln. Die Aspekte des Klimaschutzes sind bei zukünftigen Baubebauungsplänen zu berücksichtigen.

Pressemitteilung von

Bündnis90/Die GRÜNEN

im Stadtrat Mayen