Lernmittelfreiheit für Eltern mit geringem Einkommen

Kostenlos Schulbücher ausleihen

Antragsfrist läuft bis zum 16. März

22.02.2020 - 19:30

Neuwied. Auch in diesem Jahr können Eltern mit geringem Einkommen für ihre Kinder Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) stellen. Die Antragsformulare für das Schuljahr 2020/2021 wurden bereits mit einem gesonderten Merkblatt an die Schüler und Schülerinnen verteilt.

Für Grundschulkinder aus Neuwied und den Stadtteilen nimmt die Stadtverwaltung Neuwied, Amt für Schule und Sport, die Anträge entgegen. Ansprechpartner ist Dominik Milz, Zimmer 452, in der Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied. Eltern von Kindern und Jugendlichen an weiterführenden oder berufsbildenden Schulen richten ihre Anträge an die Kreisverwaltung Neuwied, Referat Schulen, Weiterbildung und Sport. Ansprechpartnerin ist Susanne Köppl, Zimmer 265, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied. Anträge für die übrigen Grundschulen außerhalb der Stadt Neuwied (Landkreis Neuwied) müssen bei den zuständigen Verbandsgemeinden abgegeben werden.

Für alle Anträge endet am 16. März die Abgabefrist. Nur in Ausnahmefällen können verspätete Anträge berücksichtigt werden. Bei mehreren Kindern muss für jedes Kind ein Antrag gestellt werden.

Neben der kostenlosen Schulbuchausleihe können Eltern bei Bedarf auch kostengünstig Schulbücher für ihre Kinder ausleihen. Damit kann bis zu zwei Drittel des Ladenpreises eingespart werden. Um diesen Service zu nutzen, müssen sich die Eltern in der Zeit vom 25. Mai bis zum 16. Juni im Internetportal der Schulbuchausleihe anmelden. Weitere Informationen unter www.lmf-online.rlp.de.

Pressemitteilung Stadt Neuwied

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