Hygienekonzept und Änderungen von Wahllokalen sorgen in Lahnstein für Sicherheit

Landtagswahl 2021:Hoher Briefwahlanteil absehbar

Lahnstein. Innerhalb der ersten Woche nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an die 13.645 Wahlberechtigten in Lahnstein haben bereits 3.300 Briefe mit Briefwahlunterlagen das Rathaus verlassen. Zum Vergleich: 2016 haben insgesamt etwa 3.500 Stimmberechtigte per Brief gewählt.

„Es zeigt sich, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen aber dennoch die geforderten Kontaktreduzierungen aufgrund der Corona-Pandemie sehr ernst nehmen und die kontaktlose Möglichkeit der Briefwahl nutzen“, fasst Lahnsteins Oberbürgermeister und Kreiswahlleiter Peter Labonte die Situation zusammen. In getrennten Teams arbeiten insgesamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran, die Flut der Briefwahlanträge zu bearbeiten. Für die Auszählung am Wahltag wurden sieben Briefwahlvorstände gebildet, 2016 waren es noch vier. „Wir sind somit für den Ansturm auf die Briefwahl bestens gerüstet“, so Labonte weiter.

Das Pandemiegeschehen hat auch zu Veränderungen bei den bekannten Wahllokalen geführt. Die bislang im Gemeindehaus St. Barbara eingerichteten Wahllokale für die Stimmbezirke 110 und 111 finden sich nun in der Kita LahnEggs.

Das Wahllokal im Kindergarten Friedland musste aufgegeben werden, der Stimmbezirk 240 wurde mit Stimmbezirk 200 zusammengelegt und das Wahllokal findet sich im Kleinen Saal der Stadthalle Lahnstein.

Das Wahllokal für Lahnstein auf der Höhe (Stimmbezirk 230) befindet sich nun in einem separaten Nebengebäude (Raum Novalis, Am Kurpark 5).

Um den Schutz der mehr als 150 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Wählerinnen und Wähler am Wahltag zu gewährleisten, wurde ein entsprechendes Hygienekonzept sowohl für die sieben Briefwahlvorstände als auch die zwölf Wahlvorstände, die in den Wahllokalen vor Ort tätig sind, erstellt. Dieses ist über die Homepage der Stadt unter www.lahnstein.de abrufbar. Wesentliche Kernpunkte sind die allgemein gültigen Hygieneregelungen, wie Abstandsgebot, Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske bzw. ein vergleichbar Standard) und Handdesinfektion. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur durch Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich.

Darüber hinaus gibt es in jedem Gebäude, in dem ein Wahllokal eingerichtet ist, einen separaten Ein- und Ausgang. Es dürfen sich jeweils nur so viele Stimmberechtigte im Wahllokal aufhalten, wie Stimmabgabemöglichkeiten vorhanden sind. Für alle weiteren werden Wartebereiche vor dem Wahllokal markiert. Um den Zugang ordnungsgemäß regeln zu können, werden die Wahlvorstände durch ein Sicherheitsunternehmen unterstützt.

Im Wahllokal kann es notwendig werden, dass die Stimmberechtigten kurzfristig die Maske abnehmen, denn es muss für den Wahlvorstand möglich sein, die Identität festzustellen. Für jede wahlberechtigte Person wird ein Kugelschreiber bereitgestellt, der nach durchgeführter Stimmabgabe behalten werden kann oder entsorgt wird. Selbstverständlich ist das Verwenden eines eigenen Kugelschreibers auch erlaubt.

Die Wahlvorstände selbst werden mit entsprechenden Schutzvorrichtungen wie Masken, Gesichtsvisieren, Schutzhandschuhen und Spuckschutzwänden ausgestattet. „Die geschilderten Maßnahmen tragen zum bestmöglichen Schutz aller Beteiligten bei. Sie bedeuten zwar einen außergewöhnlich hohen Aufwand, sind aber vor dem Hintergrund der Pandemie notwendig“, stellt Oberbürgermeister Labonte klar.

Pressemitteilung

Stadt Lahnstein