Einbürgerungsurkunden wurden in feierlicher Zeremonie im Kreishaus übergeben

Mayen-Koblenz heißt 58 neuedeutsche Staatsbürger willkommen

Mayen-Koblenz heißt 58 neue
deutsche Staatsbürger willkommen

Für Le Hai Linh (l.) und ihren Bruder Le Bao Nam (r.) war die Begegnung mit dem Leitenden Staatlichen Beamten ein ganz besonderer Augenblick in ihrem jungen Leben: Aus seiner Hand erhielten sie ihre Einbürgerungsurkunden. Foto: privat

Kreis Mayen-Koblenz. Der 17.Juni wird für die aus Vietnam stammende Familie Nguyen ein ganz besonderer Tag bleiben: Zusammen mit weiteren 54 Menschen erhielten sie in einer feierlichen Zeremonie im Kreishaus vom Leitenden Staatlichen Beamten Berthold Schmitz ihre Einbürgerungsurkunden.

Mit dem offiziellen Akt unterstreicht der Landkreis die Bedeutung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Der Leitende Staatliche Beamte begrüßte die frischgebackenen Mayen-Koblenzer und betonte, dass es gleichgültig sei, aus welchem Kulturkreis und welchem Herkunftsland sie kämen, welche persönlichen Schicksale und Lebensläufe sie nach Deutschland führten: „Diese Entscheidung, die Sie mit Ihrem Antrag auf Einbürgerung getroffen haben, ist ein großer Vertrauensbeweis für unser Land – und die Entscheidung unseres Landes, Ihren Antrag zu genehmigen, ist zugleich ein großer Vertrauensbeweis für Sie.“

Um Deutscher zu werden, muss man einen Antrag bei der Einbürgerungsbehörde der Kreisverwaltung stellen und einige persönliche Grundvoraussetzungen erfüllen:

Man darf keine Vorstrafen haben und muss sich seit mehreren Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Außerdem muss der Bewerber den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen selbst bestreiten können, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen sowie einen Einbürgerungstest erfolgreich bestanden haben.

Unverzichtbar ist auch das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dazu der Leitende Staatliche Beamte: „Vermutlich haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft auch deshalb gewählt, weil Sie festgestellt haben, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung es Ihnen ermöglicht, sich individuell frei zu entfalten und frei zu äußern.

Unsere Rechtsordnung garantiert Ihnen persönlichen Freiheitsrechte und davon können Sie so lange Gebrauch machen, wie Sie nicht die Freiheitsrechte anderer einschränken. Demokratie bedeutet eben nicht nur die Herrschaft der Mehrheit, sondern auch Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Minderheiten, Toleranz und Vielfalt der Kulturen.“

Die Feierlichkeit endete mit der Nationalhymne. Wenn auch noch ungewohnt, so absolvierten die Eingebürgerten ihre erste „Pflicht“ als deutsche Staatsbürger doch mit Bravour.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz