24. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mayen

Mayen wird wohl die Kitas der katholischen Kirche sanieren müssen

Straßenausbau Entenpfuhl für das Jahr 2023 beschlossen

Mayen wird wohl die Kitas der katholischen Kirche sanieren müssen

Herr Erich Nöthen (stehend r.) wurde von Oberbürgermeister Dirk Meid auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet. Foto: WE

23.05.2022 - 09:07

Mayen. Obwohl bereits seit November 2020 im Amt, war es am vergangenen Mittwoch wieder eine Premieren-Ratssitzung für Oberbürgermeister Meid. Es war die erste von ihm in Anwesenheit der Ratsmitglieder geleitete am originären Sitzungsort im Mayener Rathaus. Die 25 Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils wurden zielstrebig und ruhig vom Rat innerhalb von zwei Stunden abgearbeitet. Dies sogar, obwohl zwischenzeitlich auch die – augenblicklich für die SPD stark negativ belastete – Floskel von der „beleidigten Leberwurst“ ins Gespräch geworfen wurde.


Erich Nöthen in Rat berufen


Weil die SPD-Frau Martina Luig-Kaspari ihren Wohnsitz nach Koblenz verlegt hat, schied sie zum 1. Mai aus dem Mayener Rat aus. Frau Luig-Kaspari war von 2014 bis 2019 zweite Beigeordnete. Als Nachfolger wurde Herr Erich Nöthen in den Rat berufen. Neben dieser Änderung waren durch Eintritte in den Dienst der Stadt Mayen oder Amtsniederlegungen zahlreiche Ergänzungswahlen für die städtischen Gremien erforderlich. Alle durch die jeweils vorschlagsberechtigte Fraktion benannten Personen wurden einstimmig gewählt.

Der Wirtschaftsbeirat soll neu belebt werden. Als Vertreter des Rates werden Thomas Hürter, FDP und Rolf Schäfer, SPD entsandt. Schwierig gestaltete sich die Wahl der Vertreter, weil dazu auch die AfD und die Freien Wähler einen Vorschlag unterbreiten sollten. Rollierend mit den Mitgliedern sollten so alle Fraktionen des Rates im Beirat mitarbeiten können. Die AfD unterbreitete keinen Personalvorschlag und auch die Freien Wähler nicht, weil sie lieber einen Platz für jede Fraktion gesehen hätten. Hier kam dann die „beleidigte Leberwurst“ ins Spiel. Letztlich wurden Christoph Rosenbaum, CDU und Michael Sexauer, Grüne als Stellvertreter der Mitglieder gewählt.

Außer der Industrie hatten alle beteiligten Interessensgruppen Vertreter und deren Stellvertreter benannt, die vom Rat auch einmütig bestätigt bzw. gewählt wurden.


Stadt soll vier katholischeKitas übernehmen


Die Freude über den gelungenen Coup beim Betriebshof währte nur kurz, der mit einem städtischen Eigenanteil von nur rund 3 Mio. Euro ein neues Domizil auf dem ehemaligen Gelände der BICMA erhalten hat, anstelle mit 10 Mio. Euro Neubaukosten im Etzlergraben. Neues schweres Ungemach droht der städtischen Kasse nun durch die vier Kindertagesstätten der Katholischen Kirche. Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen wurden bisher pauschal zu 35 % vom Bistum Trier getragen. Künftig will die Kirche nur noch 322 Tsd. Euro beitragen in einem Zeitraum von 5 Jahren. Das wäre nicht mal allein für die Kita St. Barbara ausreichend. Nach kirchlichen Berechnungen hat sich ein Sanierungsstau von 6,7 Mio. Euro bei den vier Kitas aufgebaut. Die Kirche bietet derzeit in ihren vier Gebäuden 303 Kita-Plätze an. Bei Wegfall dieser würde eine große Lücke entstehen und der Rechtsanspruch könnte nicht mehr sichergestellt werden.

Das Bistum schlägt daher vor, die Bauträgerschaft – unter Beibehaltung der Betriebsträgerschaft – aller vier kirchlichen Kita-Gebäude auf die Stadt Mayen zu übertragen. Die Überlassung der Grundstücke soll hierbei entsprechend den Wünschen des Bistums im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen erfolgen. Die Gebäude werden der Stadt Mayen im Rahmen der Erbbaurechtsverträge kostenfrei zur Sanierung überlassen. Sollte die Stadt Mayen jedoch auch noch die Betriebsträgerschaft übernehmen müssen, wäre noch zusätzlich Erbbauzins zu zahlen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Rosenbaum begrüßte den Vorschlag der Verwaltung, die tatsächlichen Kosten zunächst durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen zu lassen und Rolf Schäfer, SPD ergänzte, Erbbauverträge seinen nicht dem Grunde nach als schlecht zu bewerten. Der Rat beauftragte die Verwaltung, in weiteren Gesprächen mit der Kirche auch auf den Erwerb der Grundstücke zu drängen. In Anbetracht ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Kita-Plätzen wird die Stadt dazu wohl von einer schlechten Verhandlungsposition starten.


Entenpfuhl soll 2023ausgebaut werden


Dem Stadtrat beschloss den Ausbau der Straße Entenpfuhl entsprechend dem vorliegenden Entwurf und beauftragte die Verwaltung die förderrechtliche Anerkennung der Maßnahme zu beantragen. Wesentliches Gestaltungselement ist die erweiterte Verkehrsinsel zwischen Neustraße und Entenpfuhl. In der Hochgarage wird es ausreichend Stellplätze geben, so dass der bisherige Parksuchverkehr unterbleiben wird. Somit erübrigt sich künftig auch die unmittelbare Verbindung zwischen Neustraße und Entenpfuhl. Der Ausbau Entenpfuhl ist für das Jahr 2023 vorgesehen und erfolgt unter Vollsperrung.

Die Freien Wähler monierten, warum eine intakte Straße unter Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel neu ausgebaut werden soll. Oberbürgermeister Meid unterband eine neu aufkeimende Einzeldiskussion mit dem Hinweis auf das bereits 2014 vom Stadtrat beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt“, in dem er die Entscheidung für einen verkehrsberuhigten Ausbau der Neustraße, Entenpfuhl und der Straße Im Hombrich getroffen hat. Eine erneute Einzeldiskussion sei deshalb nicht zielführend, so der Oberbürgermeister abschließend. Bei drei Gegenstimmen der Freien Wähler wurde die in den Ausschüssen intensiv diskutierte und dabei auch veränderte Planung beschlossen.


Abrechnung Habsburgring


In der Sitzung des Stadtrates am 06.10.2021 die Satzung der Stadt Mayen über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen beschlossen worden. Bevor die Satzung jedoch in Kraft treten kann, müssen verschiedene abgeschlossene Maßnahmen noch über den Einmalbeitrag abgerechnet werden, weil ein Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen nicht zulässig ist. Dies betrifft die umfangreiche Ausbaumaßnahme Habsburgring, bei der Einnahmen in Höhe von rund 490 Tsd. Euro erwartet werden. Bevor jedoch die Voraussetzungen für den wiederkehrenden Beitrag mit der Abrechnung dieser Maßnahme nicht geschaffen sind, können einige angedachte Baumaßnahmen, die ausbaubeitragspflichtig sind, nicht begonnen werden. Im Ergebnis stauen sich die Maßnahmen auf, was insbesondere im Bereich des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ mit Ablauf des Förderzeitraumes 2026 zu Problemen führt.

Personelle Probleme in der Bauabteilung machen nun eine Vergabe der Abrechnung an eine Kanzlei nötig, die die Stadt Mayen seit Jahren in Beitragsangelegenheiten unterstützt. Die Beauftragung führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 70 Tsd. Euro.

WEC

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