Ortsgemeinde Wittgert

Nachtragshaushaltssatzung

Wittgert. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat Wittgert zugeleitet. Diese liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während den Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgermeisteramt, Hauptstraße 30a in Wittgert sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 213, während der Dienststunden bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinde Wittgert bei der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.