Lahnsteiner Stadtrat tagte im Mai

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begrüßt und vorgestellt

15.05.2023 - 12:53

Lahnstein. Der Lahnsteiner Stadtrat tagte am 11. Mai in den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein.

Nach der Einwohnerfragestunde stimmte der Rat der Annahme der Spenden in Höhe von insgesamt 70.000,00 Euro für den Kur- und Heilwald einstimmig zu.

Nachfolgend wurde einstimmig der Vorschlagsliste für den Schöffendienst für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zugestimmt, die die Verwaltung aufgrund der zahlreichen freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung erstellt hat. Diese wird für die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht nach öffentlicher Bekanntmachung ausgelegt und sodann an das zuständige Amtsgericht übersandt. Für die Stadt Lahnstein sind laut Festsetzung des Präsidenten des Landgerichts Koblenz vom 01. Februar 2023 mindestens 24 Personen zu benennen.

Die Stadt Lahnstein ist mit Wirkung vom 01. Januar 2023 dem Zweckverband Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt beigetreten. Diesem gehören neben der Stadt Lahnstein auch der Rhein-Lahn-Kreis sowie die Verbandsgemeinden Bad Ems-Nassau, Nastätten und Loreley an. Nach § 5 der Verbandsordnung dieses Zweckverbandes entsendet die Stadt Lahnstein je drei Vertreter/Stimmen in die Verbandsversammlung. Als Vertreter der Stadt Lahnstein wurden einstimmig in offener Abstimmung Oberbürgermeister Lennart Siefert, Michael Güls (CDU) und Herbert Fuß (SPD) gewählt.

Bei der Ersatzwahl für den Rechnungsprüfungsausschuss wählte der Stadtrat in offener Abstimmung Walter Hoffmeyer einstimmig, anstelle von Gerd Förster (FDP) als Stellvertreter für Prof. Dr. Martin Kaschny in den Rechnungsprüfungsausschuss.

Anschließend wurde der Bestellung von Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) Christian Stolz zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadtverwaltung Lahnstein einstimmig zugestimmt, der sich dem Rat kurz vorstellte.

Auch der neue Klimaschutzmanager der Stadtverwaltung, Michael Kiefer, und die neue Migrationsbeauftragte Anuska Mejias Sánchez stellten sich vor.

Hiernach stimmte der Rat einstimmig der Teilnahme der Stadt Lahnstein an der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz zu. Nach aktueller Proberechnung würde diese eine Schuldenübernahme durch das Land in Höhe von 7.450.722,00 Euro nach sich ziehen. Der verbleibende Restbetrag müsste innerhalb von 30 Jahren aus eigener Kraft getilgt werden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Angaben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Entschuldungsvolumens fristgerecht zum 30. Juni 2023 über das Antragsportal einzureichen. Die Letztentscheidung über eine Teilnahme wird bei Vorliegen des eigentlichen Entschuldungsvertrages im Rahmen eines eigenen Beschlusses getroffen.

Bis zur BUGA 2029 soll in Lahnstein eine durchgehende touristische Radwegeführung am Rheinufer entstehen und auf Höhe der Lahnmündung eine Fuß- und Radwegebrücke errichtet werden, die das Rheinufer in Niederlahnstein mit dem Hafenköpfchen in Oberlahnstein verbindet.

Im Juni 2022 beauftragte die Verwaltung das Ingenieurbüro schlaich bergermann partner (sbp) mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie. Frank Schächner vom Ingenieurbüro sbp stellte nun deren aktuellen Stand in einer Videokonferenz vor. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie soll die Planungsleistung öffentlich ausgeschrieben werden. Der Rat beauftragte die Verwaltung einstimmig, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das nach der Vergabeverordnung erforderliche EU-weite Ausschreibungsverfahren für die in der Vorlage beschriebenen freiberuflichen Leistungen zur Planung der Lahnquerung durchzuführen. Die Planungskosten können zum jetzigen Zeitpunkt auf ca. 850.000 Euro geschätzt werden. Hinsichtlich der Finanzierung ist mit einer Zuwendung aus Mitteln der Städtebauförderung (früher: STU Stadtumbau, jetzt: WNE Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt) in Höhe von 80 bis 90 % zu rechnen.

Nachfolgend stimmte der Rat einstimmig der Beteiligung der Stadt Lahnstein an der europaweiten Bündelausschreibung für Strombezug ab dem 01. Januar 2024 zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den entsprechenden Teilnehmervertrag mit dem Landkreis Limburg-Weilburg abzuschließen.

Hinsichtlich der Mittagsverpflegung an den in der Trägerschaft der Stadt Lahnstein stehenden Schulen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 folgte der Rat einstimmig der Empfehlung des Schulträgerausschusses, den Zuschlag an die Firma Sander Catering GmbH zu erteilen. Die Elternbeiträge für das Mittagessen werden für die beiden genannten Schuljahre an jeder Schule auf 4,70 Euro (statt wie bisher 4,90 Euro) festgesetzt.

Nachfolgend wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 – Hohenrheiner Hütte / Alte Schleuse – Beratung und Beschlussfassung über die Inhalte der Planung und zur Durchführung der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beraten. Der Rat stimmte den vorgeschlagenen Inhalten der Planung einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten und die dabei eingehenden Stellungnahmen zur weiteren Beratung vorzulegen. Im Anschluss seien die für die Planung erforderlichen Untersuchungen und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen.

Dem folgte die Beratung über die Entgeltanpassung für die städtischen Bäder. Einstimmig beschied der Rat, die Preise so zu belassen wie bisher.

Dem Änderungsvertrag zum Vertrag über die gegenseitige Abnahme von Abwasser aus dem Stadtgebiet Koblenz und dem Stadtgebiet Lahnstein wurde einstimmig zugestimmt. Hintergrund ist, dass die Städte Lahnstein und Koblenz mit Datum vom 01. Januar 1994 einen Vertrag über die gegenseitige Abnahme von Abwasser aus dem Stadtgebiet Koblenz und dem Stadtgebiet Lahnstein abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um die Regelung der Abwasserentsorgung von Grundstücken, die sich in der Grenzlage zu Horchheim befinden und deren Entwässerung aufgrund der topografischen Verhältnisse und der technischen Voraussetzungen jeweils einfacher zur Nachbarkommune gewährleistet werden kann.

Einstimmig wurde zugestimmt, die Maßnahme der Installation einer Lüftungsanlage im Schulgebäude der Goethe-Grundschule nicht umzusetzen.

Bei der Ausschreibung Ausbaumaßnahme Hohenrhein und den erforderlichen Kanalarbeiten mussten bei beiden bietenden Firmen aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden. Der Rat stimmte daher einstimmig zu, die Ausschreibung aufzuheben, die Mittelbereitstellung in der Finanzplanung anzupassen und die Maßnahme erneut europaweit auszuschreiben. Die Verwaltung rechnet trotz dieser Umstände mit einem Baubeginn im Sommer dieses Jahrs.

Im Punkt Mitteilungen, Auskünfte informierte Oberbürgermeister Siefert zunächst darüber, dass die ADD den vorgelegten, ausgeglichenen Haushaltsentwurf zum jetzigen Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen noch nicht genehmigt habe.

Nachfolgend informierte er über die Anfrage der Unabhängigen Liste Lahnstein (ULL), testweise eine Ampelanlage an der Eisenbahnunterführung Zollgasse einzurichten, um die Fußgänger- und Radverkehrssituation zu verbessern. Im Anschluss an diese Testphase entscheidet der Stadtrat, ob im Haushalt 2024 Mittel für eine dauerhafte Ampelanlage eingestellt werden.

Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehenden Sitzungsterminen ist unter www.lahnstein.de/stadt unter dem Punkt „Ratsinformationen für Bürger“ einsehbar.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Lahnstein

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