Nachrichten der Haiderbach-Gemeinden

Nutzung von Käfer-und Windwurfholz

VG Ransbach-Baumbach. Am 29. Mai fand im Dorfgemeinschaftshaus in Oberhaid eine gemeinsame öffentliche Sitzung der Ortsgemeinden Oberhaid, Dessen, Breitenau und Wittgert statt.

Zum Tagesordnungspunkt Forstangelegenheiten begrüßte Ortsbürgermeister Manfred Sabel Friedbert Ritter, Leiter des Forstamtes Neuhäusel, sowie Ulrich Hannappel, Revierleiter des Forstreviers Breitenau.

Herr Ritter gab anhand einer Power-Point-Präsentation einen allgemeinen Überblick über den Wald im Klimastress und die derzeitige Käferholz-Situation. Anschließend informierte Herr Hannappel alle Teilnehmer über die derzeitige Problematik im Bereich des Gemeindewaldes. Bedingt durch die hohe Ausgangszahl von Borkenkäfern aus dem Jahr 2018 und die hohen Temperaturen im Frühjahr dieses Jahres hat sich die Borkenkäferkalamität in das Jahr 2019 übertragen. Täglich zeigen sich neue Befallsherde und es ist davon auszugehen, dass die Schäden in 2019 denen des vergangenen Jahres gleichkommen oder noch erhöhen.

Daher ist es von Nöten auf die entsprechenden Gefahren zu reagieren, auch über die geplanten Maßnahmen der beschlossenen Forstwirtschaftspläne hinaus. Da sich der Verkauf der anfallenden Holzmengen zunehmend schwierig darstellt, da die anfallenden Mengen europaweit über die Aufnahmefähigkeit der Sägewerke gehen, ist es unumgänglich, kurzfristig zu reagieren um möglichst wirtschaftlich handeln zu können. Dazu muss das Forstamt Neuhäusel per Ratsbeschluss ermächtigt werden.

Bis auf den Ortsgemeinderat Breitenau waren alle Ortsgemeinderäte beschlussfähig. Der Ortsgemeinderat Breitenau muss eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Die übrigen Räte stimmten einer außerplanmäßigen Nutzung von Käfer- und Windwurfholz im laufenden Forstwirtschaftsjahr in dem anfallenden Umfang zu. Holzmengen, deren Absatz zu Beginn der Aufarbeitung noch nicht gesichert sind, sollen trotzdem zeitnah aufgearbeitet werden.

In Einzelfällen können vom Käferbefall abgestorbene Flächen unaufgearbeitet stehen bleiben, dies soll dann näher mit der jeweiligen Gemeinde abgestimmt werden. Das gilt nicht für Einzelbäume. Über die notwendige Vorgehenseise in den Folgejahren wird im Rahmen der jeweiligen Forstwirtschaftsplanung entschieden.

Das Forstamt wurde beauftragt, die Fördermittel zu beantragen, Herr Hannappel wurde bevollmächtigt, die Wiederaufforstung auf den Weg zu bringen. Pressemitteilung

der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach