Treis bezieht Stellung zur Stadtratsbeschluss:

Oberbürgermeister zu Unrecht beschuldigt

Oberbürgermeister zu Unrecht beschuldigt

OB Treis bezieht Stellung zu den Vorwürfen des Stadtrates. Fotocollage: CF

Mayen. Weiterer Paukenschlag in der StEG-Affäre: Der Stadtrat der Stadt Mayen hatte am Dienstag auf Antrag der CDU-Fraktion entschieden, Oberbürgermeister Wolfgang Treis von seinem Amt als Beiratsvorsitzender der StEG zu entbinden, weil er es versäumt hatte, den für die Stadt teuren Ankauf einer Garage bereits vor wenigen Jahren „für`n Appel und `n Ei“ us einem Zwangsversteigerungsverfahren zu realisieren. Vielleicht mag der Oberbürgermeister in der StEG-Affäre Fehler begangen haben oder nicht immer ganz glücklich reagiert. Der Vorwurf der CDU mit dem Appel und dem Ei ist ihm jedoch nicht anzulasten. Dieser Fehler geht pikanterweise nachweislich auf die Amtszeit der CDU-Oberbürgermeisterin Veronika Fischer zurück. Zwölf Stadtratsmitglieder sitzen neben dem Oberbürgermeister im Haupt- und Finanzausschuss, der den teuren Ankauf der Garage entschieden hat. Und alle hätten aus den dazu vorliegenden Unterlagen wissen müssen, dass die Zwangsversteigerung bereits 2011 abgeschlossen war. Sachliche Aufklärung der Öffentlichkeit über Affären in öffentlichen Ratssitzungen geht anders.

In einer Pressererklärung, die die Redaktion von Oberbürgermeister Treis heute erreicht hat, bezieht der Stadtchef hierzu Stellung. Der OB schreibt: „Bekanntlich hat der Stadtrat mir mehrheitlich in der letzten Ratssitzung das Vertrauen hinsichtlich meiner Aufgabe, den Vorsitz des Beirates der Stadtentwicklungsgesellschaft zu führen, entzogen. Dies mit der Begründung, ich hätte die Aufklärung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Sanierung von drei Immobilien nicht mit der notwendigen Energie verfolgt.

Dem habe ich bereits in der Vergangenheit mehrfach widersprochen und wiederhole dies auch jetzt. Allen vorgenommenen Schritten liegen Gremienbeschlüsse zugrunde, die ich jeweils aktiv umgesetzt habe. Es ist mir wichtig, die Angelegenheit vorbehaltlos aufzuklären. Die zeitlichen Abläufe werde ich kurzfristig auf der Internetseite www.mayen.de unter „Aktuelles“ veröffentlichen. Damit zukünftig ähnliche Entwicklungen bereits im Vorfeld unterbunden werden können , habe ich dem Rat in der Sitzung am 06.12.2018 eine vom Rechnungsprüfungsamt unter Mitwirkung des Beteiligungscontrollings erstellte Richtlinie für die Beteiligungsverwaltung sowie Unternehmensführung der Stadt Mayen vorgelegt, die einstimmig vom Rat beschlossen wurde.

Zuletzt habe ich aktiv gegen den Widerstand einzelner Beiratsmitglieder im Beirat einen Beschluss dahingehend herbeigeführt, dass auf Basis der Erkenntnisse des eingesetzten Arbeitskreises Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer geltend zu machen sind. Die zur Umsetzung notwendigen Schritte sind angestoßen.

Zur unverzüglichen umfassenden Aufklärung der in den Focus gerückten Mietvertragsangelegenheit habe ich als Oberbürgermeister der Stadt Mayen gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft den Gutachter beauftragt, der bereits in Sachen Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Angelegenheit betraut ist. Alle diesbezüglichen Unterlagen, nebst Dateien, wurden unter Verschluss genommen.

Daneben wurde das Aufgabengebiet des betroffenen Mitarbeiters in der Stadt Mayen deutlich eingeschränkt.

Das sogenannte „Misstrauensvotum“ in der letzten Ratssitzung stützt sich im Wesentlichen auf die Behauptung, dass das Objekt „Im Keutel“ erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages und des Kaufvertrages im Rahmen einer Zwangsversteigerung vom Verkäufer günstig erworben worden sein soll. Somit steht im Raum, dass weder ein Mietvertrag durch die Stadtentwicklungsgesellschaft noch ein Kaufvertrag durch die Stadt hätte abgeschlossen werden müssen, sofern ein Erwerb durch die Stadt im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens für „n Appel und ein Ei“ erfolgt wäre.

Diese Annahme ist falsch. Die Zwangsversteigerung wurde bereits im Jahr 2011 durchgeführt. Termin der Versteigerung war der 02.02.2011; somit weit vor der Bewilligung der Fördermittel aus dem Topf der „Aktiven Stadt“ Ende des Jahres 2012 und damit auch vor Beginn meiner Amtszeit. Ich hätte mir gewünscht, die Recherchen hierzu wären im Vorfeld der Sitzung durch die antragstellende Fraktion bzw. die den Antrag unterstützenden Stadtratsmitglieder erfolgt oder sie hätten mir Gelegenheit gegeben, diese selbst durchführen zu können.“