Verwaltungsrechtsstreit wegen Baugenehmigung des Werbeturms an der A3 ist beigelegt

Ortsgemeinde verzichtetauf einen Gang in die Berufung

Ortsgemeinde verzichtet
auf einen Gang in die Berufung

Der Verwaltungsrechtsstreit wegen der Baugenehmigung des Werbeturms an der A3 ist endgültig beigelegt. Die Ortsgemeinde Oberraden verzichtet auf einen Gang in die Berufung. Dies teilte nunmehr der Oberradener Ortsbürgermeister Achim Braasch (l.) in einem Gespräch dem Landrat Achim Hallerbach (Mitte) und Ersten Kreisbeigeordneten Michael Mahlert (r.) mit.Foto: privat

Kreis Neuwied. Der Verwaltungsrechtsstreit wegen der im Jahr 2012 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Werbeturms in der Gemarkung Urbach-Überdorf nahe der A3 ist endgültig beendet.

Im Rahmen eines Termins mit Landrat Achim Hallerbach und dem für die Bauaufsicht verantwortlichen Ersten Kreisbeigeordneten Michael Mahlert erklärte der Oberradener Ortsbürgermeister Achim Braasch, dass auch der Gemeinderat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptiere und nicht in die Berufung geht. Die Klage der Ortsgemeinde Oberraden war vor wenigen Wochen vom Verwaltungsgericht Koblenz als unbegründet zurückgewiesen worden, da die Richter keine Rechtsverletzung zu Lasten der Ortsgemeinde erkennen konnten.

Deren Planungshoheit sei durch den Werbeturm nicht eingeschränkt.

„Natürlich hätten wir als Ortsgemeinde gerne ein anderes Ergebnis gehabt, aber wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts“, so Achim Braasch.

Landrat Achim Hallerbach und Baudezernent Michael Mahlert zeigten sich zufrieden mit dieser Entwicklung und erklären übereinstimmend: „Juristische Auseinandersetzungen liegen absolut nicht in unserem Interesse.

Zu Gesprächen stehen wir als Kreisspitze immer zur Verfügung,“ so die beiden Vertreter des Kreises abschließend.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied