Information der Verbandsgemeinde Kaisersesch

Parken im Bereichvor den Schulen

Kaisersesch Nach Ende der Ferienzeit herrscht wieder Hochbetrieb zum morgendlichen Schulbeginn vor unseren Schulen. Nach wie vor bringen immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, hierdurch entstehen konkrete Gefährdungssituationen. Durch rechtswidriges Anhalten oder mit unverhältnismäßigen Wendemanövern werden andere Schulkinder oder Verkehrsteilnehmer teils erheblich gefährdet.

Aus diesem Grund wird seitens der örtlichen Verkehrsbehörde auf die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Haltens und Parkens hingewiesen:

- Nach der Straßenverkehrsordnung ist insbesondere das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Dies gilt auch für Ein- und Ausfahrten der Schulen und insbesondere der Nachbarschaft der Schulen.

- Ferner ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Meter vor und hinter dem Bushaltestellenschild verboten.

- Natürlich gelten auch alle weiteren Regelungen des Straßenverkehrsrechtes zum Halten und Parken.

- Insbesondere sei hier auf das absolute Halteverbot vor dem Schulzentrum Im Haag, Kaisersesch, hingewiesen.

Wir appellieren an alle Eltern, die ihre Kinder mit einem Auto zur Schule bringen, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten und entsprechend den Platz- und Verkehrsverhältnissen das Kind bereits ca. 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- bzw. aussteigen zu lassen, damit ihr Kind als auch andere Schulkinder und die Nachbarn der Schulen keiner zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt sind. In Kaisersesch bietet sich hierfür der Parkplatz Am Markt vor dem Schulzentrum an.

Pressemitteilung VG Kaisersesch