Verkehrsüberwachung in der Verbandsgemeinde Kaisersesch

Parkräume richtig nutzen,Fehler vermeiden

Der Vollzugsbeamte Jochen Gresser ist regelmäßig in Kaisersesch unterwegs und überwacht den ruhenden Verkehr

04.12.2019 - 11:29

Kaisersesch. Mit der Einstellung des kommunalen Vollzugsbeamten im März 2018 wurde das Verkehrsüberwachungskonzept in der Verbandsgemeinde Kaisersesch vollständig überarbeitet und modernisiert. Die Umstellung auf die digitale Erhebung und Verarbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt sowohl der Ordnungsbehörde, als auch den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit.


Die Verkehrsüberwachung und die Vorteile


Durch die Verkehrsüberwachung soll die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs sichergestellt und mögliche Gefahrenschwerpunkte im Straßenverkehr entkräftet werden. Ein anderer wichtiger Aspekt ist, möglichst vielen Verkehrsbeteiligten den begrenzten Parkraum zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Einhaltung von Parkzeitbegrenzungen auch regelmäßig überwacht wird. Diese Überwachung hat dazu geführt, dass die dringend benötigten Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt nun weitestgehend von Dauerparkern nicht beansprucht werden und wie im Verkehrskonzept vorgesehen, möglichst vielen Kundinnen und Kunden der ansässigen Geschäfte für schnelle Erledigungen zur Verfügung stehen.

Aus den bisher erteilten Verwarnungen lassen sich jedoch auch Rückschlüsse über das Für und Wider von eingerichteten Parkzeitbegrenzungen ziehen. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gremien und der Straßenverkehrsbehörde wurde das bestehende Verkehrskonzept überarbeitet und im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung den realen Bedürfnissen der Verkehrsbeteiligten angepasst. So hat es sich beispielsweise gezeigt, dass die Parkplätze vor der Postfiliale fast ausschließlich zum Kurzzeitparken genutzt werden. Viele Verkehrsbeteiligte, die vor der Post verwarnt wurden, haben schlicht vergessen, die Parkscheibe auszulegen. Hier wurden überwiegend Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgestellt. Aus den gewonnenen Erfahrungen vor Ort resultierte unter anderem die Entscheidung, die Parkzeitbegrenzung vor der Postfiliale aufzuheben.


Schwächere Verkehrsbeteiligte schützen|


Die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten, insbesondere auch von Kindern, älteren Menschen mit Gehhilfen oder Behinderten, ist ein weiterer Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung. Hierbei besteht das Hauptaugenmerk auf unrechtmäßigem Parken auf den Gehwegen oder auf Behindertenparkplätzen. Schwächere Verkehrsbeteiligte sollen die Gehwege unbehindert passieren können, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Falsches parken muss nicht sein! Die Stadt Kaisersesch hat ausreichend unentgeltliche Parkmöglichkeiten geschaffen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen.


Verkehrssituation vor den Schulen


Ein weiterer Überwachungsschwerpunkt war und ist die Verkehrssituation vor den Schulen. Hier ist die Einhaltung des absoluten Halteverbotes im Bereich des Schulzentrums im Hinblick auf die Sicherheit der Schulkinder von besonderer Wichtigkeit. Kurzeitiges Halten - um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen - birgt die Gefahr, dass diese Kinder vom nachfolgenden Verkehr erfasst werden könnten. Hier wurden in den letzten Monaten verstärkt Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld für den ersten Verkehrsverstoß ausgestellt, um hier zunächst an die Einsicht der handelnden Personen zu appellieren.


Fazit


Schlussendlich lässt sich sagen, dass sich das Verhalten der Verkehrsbeteiligten in den letzten anderthalb Jahren zum Positiven verändert hat, aber dennoch ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Verkehrsüberwachung erwartungsgemäß gespalten. Jochen Gresser sucht den Dialog mit den Beteiligten, setzt auf deren Einsicht und klärt vor Ort über die möglichen Gefahren und Auswirkungen auf. Viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem ältere Menschen, sind froh darüber, dass Gresser dafür Sorge trägt, dass Kurzzeitparkplätze im Zentrum nun auch zur Verfügung stehen, die Halteverbote eingehalten und die Gehwege nicht ständig zugeparkt sind.


Hinweis


Der Gesetzgeber plant, im nächsten Jahr die Bußgelder u. a. wegen parken auf dem Gehweg bzw. des verbotswidrigen Parkens auf Behindertenparkplätzen, drastisch zu erhöhen - bis hin zu Eintragungen von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Schon aus eigenem Interesse sollten die ausgewiesenen Parkplätze richtig genutzt werden.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Kaisersesch

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