HInweis der Ortsgemeinde Moschheim

Reinigung von Straßen und Schneiden von Sträuchern

Moschheim. Auch in diesem Jahr werden wieder alle Grundstückseigentümer bzw. -besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der Ortslage von Moschheim gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen und Gehwege sowie die Rinnen ordnungsgemäß gekehrt werden. Ferner sind Äste, Zweige, Sträucher oder Hecken, die in die Straße hineinragen oder über Gehwege bzw. Straßen hängen, zurückzuschneiden.

Da den Grundstückseigentümern die Verkehrssicherungspflicht obliegt, können sie im Schadensfall mit erheblichen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht, um Behinderungen und Beschädigungen zu vermeiden. Zu einer gefährlichen Behinderung können Zweige auch für Kinder, ältere Menschen und Radfahrer werden. Regen und Schnee drücken die Äste und Zweige noch weiter nach unten, wodurch die freie Durchfahrt bzw. Durchgang zusätzlich erschwert wird.

Hecken und Sträucher dürfen nur bis zur Grundstücksbegrenzung reichen. Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,30 Meter und Fahrbahnen bis zu 4,50 Meter von jeglichem Überwuchs freizuhalten.

An Straßeneinmündungen sollten alle Anpflanzungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.

Auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Verkehrszeichen sollten so weit zurückgeschnitten werden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Verkehrszeichen und Straßenschilder mühelos erkannt werden können.

Thomas Fein, Ortsbürgermeister