Rheinbacher Stadtrat erhielt Einblicke
Rheinbacher Grundschulen sind mit 550 mobilen Endgeräten ausgestattet
Sowohl die Schüler wie auch die Lehrkräfte können auf mobile Endgeräte zurückgreifen – Bürgermeister Ludger Banken antwortete auf eine Anfrage der FDP
Rheinbach. Für die Ausstattung der Rheinbacher Grundschulen mit mobilen Endgeräten interessierte sich die FDP-Fraktion. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats antwortete Bürgermeister Ludger Banken (parteilos) auf die Anfrage.
Die Freidemokraten wollten wissen, aus welchen Gründen die Anschaffung der mobilen Geräte für die Grundschule Merzbach nicht wie avisiert bis zu den vergangenen Sommerferien, sondern bis zu den Weihnachtsferien gedauert hat. Banken stellte richtig, dass eine Beschaffung bis zu den Sommerferien 2020 nie zugesagt geworden sei. Erst nach Erscheinen der einschlägigen Förderrichtlinien am 21. Juli 2020 habe die Stadt ein Antrag auf Fördermittel gestellt, die Wünsche der Schulen hinsichtlich der Endgeräte abgefragt und anschließend geklärt, auf welchem Wege eine Beschaffung am schnellsten erfolgen kann, da aufgrund der hohen Bestellsumme auch vergaberechtliche Regelungen zu beachten gewesen seien. Die Beschaffung über den Rahmenvertrag des IT-Dienstleisters der Stadt habe eine lange Ausschreibungszeit erspart, doch da es sich um ein bundesweites Förderprogramm gehandelt habe, sei es zu Lieferengpässen bei verschiedenen Produkten gekommen.
Nach Lieferung der Geräte Ende Oktober und des Zubehörs im November 2020 hätten die Geräte - immerhin 550 Stück - ausgepackt, zusammengebaut, erfasst und konfiguriert werden müssen. Zudem war noch der Abschluss entsprechender Verträge mit den Schulen erforderlich. Die letzte Auslieferung erfolgte am 13. Januar 2021. „Damit war die Stadt Rheinbach bei der Auslieferung deutlich schneller als die meisten Kommunen im Kreisgebiet“, so Banken.
Keine Beschwerden von Schulen
Auch das von der FDP vorgebrachte Problem, dass die Lehrkräfte die erhaltenen Geräte nicht direkt nach Erhalt nutzen können, sondern erst nach der Einrichtung der Endgeräte, konnte Banken nicht nachvollziehen: „Tatsächlich gab es keine Beschwerden von Schulen, eher im Gegenteil.“ Zudem handele es sich bei der Beschaffung der Lehrergeräte um eine Maßnahme im Auftrag des Landes und mit Landesmitteln. Die Verwaltung gehe nicht davon aus, dass diese Beschaffungen regelmäßig erfolgen werden. Ein gewisser Zeitraum zwischen Anlieferung der Geräte in der Verwaltung und Auslieferung an die Schulen sei notwendig und lasse sich nicht vermeiden.
Die Beschaffung der digitalen Endgeräte für Lehrkräfte sei mit Landesmitteln durch die Stadt erfolgt. Hierfür sei in der Förderrichtlinie ein Höchstbetrag pro Gerät definiert, zudem musste eine einheitliche Konfiguration bei der Bestellung über den Rahmenvertrag festgelegt werden. Laut Banken waren die Mittel ausreichend für eine Beschaffung eines Tablets einschließlich Tastaturcover, Stecker und Lizenz. Für die Beschaffung weiterer Peripheriegeräte wie eines elektronischen Schreibstiftes, wie von der FDP gewünscht, hätten die Mittel nicht ausgereicht und seien auch nicht in der im Rahmenvertrag möglichen Konfiguration vorgesehen. Sie seien auch nicht von allen Schulen gewünscht worden. Städtische Eigenmittel könnten ohnehin nicht für die Beschaffung der Lehrergeräte genutzt werden. Grundsätzlich steht Lehrkräften aber die Nutzung eigener Peripherie-Geräte mit dem Leihgerät frei.
Ebenso sei für die von der FDP ins Spiel gebrachte Ausstattung der Lehrkräfte mit Diensthandys aus Datenschutzgründen nicht die Stadt, sondern das Land NRW als deren Dienstherr zuständig.
JOST
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