Ortsgemeinde Maroth

Satzung liegt aus

Maroth. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2020 der Ortsgemeinde Maroth liegt, gemäß § 97 I GemO, in Zimmer 207 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 24. Januar bis 6. Februar ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, durch die Einwohner schriftlich einzureichen.

Gerhard Willms

Ortsbürgermeister