Dr. Jan Bollinger (AfD)

Schulunterricht ist kein Superspreader-Event

Kreis Neuwied. Der Eilantrag, der sich gegen die von der Kreisverwaltung Neuwied erlassene Allgemeinverfügung zur Eindämmung weiterer Corona-Infektionen und die damit verbundene Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen gerichtet hatte, wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz zurückgewiesen.

Dazu Dr. Jan Bollinger, Neuwieder Landtagsabgeordneter und parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Das Gericht hat festgestellt, dass die Maskenpflicht im Schulunterricht rechtlich zulässig ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie auch sinnvoll und kindgerecht ist. Zudem sind Schulen bislang nicht als Veranstaltungsorte von Superspreader-Events bekannt. Deshalb sollte die Kreisverwaltung die Maskenpflicht nach den Herbstferien nicht wieder einführen. Stattdessen fordern wir ein kreativeres Denken bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen! Im Kreis Neuwied und im ganzen Land gibt es beispielsweise in den Sälen unserer Kinos und Theater große, gut belüftete Räumlichkeiten, die übergangsweise für Lehrveranstaltungen angemietet werden könnten, um nur zwei Beispiele zu nennen. So ließen sich Schüler über größere Flächen verteilen und Betriebe, die durch Corona-Maßnahmen finanzielle Einbußen erleiden, finanziell stabilisieren.“

Pressemitteilung

Dr. Jan Bollinger (AfD), MdL