Staatsanwaltschaft Koblenz:

Schusswaffengebrauchwar gerechtfertigt

Koblenz. Am 14.06.2018 kam es an der Gülser Eisenbahnbrücke zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen einen syrischen Staatsangehörigen, als dessen Folge die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den 31 Jahre alten Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hatte, sowie den syrischen Staatsangehörigen jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nunmehr das gegen den Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Schusswaffengebrauch durch Notwehr in Form der Nothilfe gerechtfertigt war, da der angeschossene syrische Staatsangehörige zuvor versucht hatte, mit einem Messer auf einen Polizeibeamten einzustechen.

Die Ermittlungen gegen den 28 Jahre alten syrischen Asylbewerber dauern demgegenüber noch an. Sie erstrecken sich insbesondere auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten, bei dem Anzeichen auf eine möglicherweise die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Erkrankung vorliegen, als auch auf die Ursachen der Tat. Gegen den Beschuldigten wurde am 15.06.2018 von der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz ein Haftbefehl erlassen, der dem Beschuldigten, nachdem er aus der Narkose erwacht und vernehmungsfähig war, am Morgen des 16.06.2018 im Krankenhaus verkündet worden ist.

Der Beschuldigte macht seitdem von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Wenige Tage nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er zunächst in ein Justizvollzugskrankenhaus und nach einer kurzen Behandlung dort in eine Justizvollzugsanstalt verlegt. Er befindet sich weiterhin wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft.

Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Koblenz