Politik | 17.04.2020

Erwin Rüddel: Sichern Strukturen unserer gesundheitlichen Daseinsvorsorge

Schutzschirm für weitere Gesundheitsberufe

MdB Erwin Rüddel, CDU. Foto: privat

Kreisgebiet. „Der Corona-Schutzschirm wird ausgeweitet. Dies ist ein wichtiges Signal, um die zahnärztliche Versorgung, die Versorgung mit Heilmitteln wie Physio- und Ergotherapie sowie die Versorgung mit Mutter/Vater-Kind-Kuren sicherzustellen“, teilt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit, der dem Gesundheitsausschuss des Berliner Parlaments vorsitzt.

Nach Rüddels Worten wird das Bundesministerium für Gesundheit zeitnah durch Rechtsverordnung den finanziellen Rettungsschirm auf solche Gesundheitsberufe und Einrichtungen ausweiten, die in besonderer Weise von Rückgängen betroffen sind.

Physiotherapeuten und sonstige Heilmittelerbringer werden beispielsweise einmalige Ausgleichszahlungen zusätzlich zu den bereits vom Deutschen Bundestag und den Ländern beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld oder Soforthilfe für Selbstständige bekommen.

Für drei Monate erhalten Heilmittelerbringer eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, die sie im vierten Quartal 2019 von der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten haben.

„Auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren werden nun wie andere Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterstützt und erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle. Gerade in Zeiten, in denen die häusliche Gewalt aufgrund der Ausgangsbeschränkungen zunimmt, halte ich dies für besonders wichtig“, betont der Bundestagsabgeordnete.

Damit sind nun weitere zentrale Leistungserbringer vom Schutzschirm erfasst. Gesundheitliche Versorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Daher müssen unsere Versorgungsstrukturen auch für die Zeit nach der Corona-Krise gesichert werden. Neben den Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen sowie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gehören dazu auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte, ebenso wie die Heilmittelerbringer und Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Deshalb, so der Gesundheitspolitiker, sei es folgerichtig, dass die Bundesregierung Hilfen für weitere Gesundheitsberufe und Einrichtungen auf den Weg bringt, welche die bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen ergänzen. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Zahnarzt, Physiotherapeut oder Logopäde seinen Betrieb auch nach der Krise weiter fortführen kann. Insbesondere für Eltern müssen nach dieser familiären und sozialen Ausnahmesituation ausreichend Plätze für Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren zur Verfügung stehen. Und deshalb ist es konsequent, dass finanzielle Einbußen, die durch abgesagte Termine entstehen, aufgefangen und bestehende Strukturen dadurch direkt gesichert werden“, hebt der Parlamentarier hervor. Weiter weist der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses darauf hin, dass nachdem in einem ersten Schritt die Bereiche in den Blick genommen wurden, die zur Identifizierung und gesundheitlichen Versorgung von Corona-Infizierten den größten Beitrag leisten - oder, wie die Krankenhäuser, sogar Sonderopfer bringen - nunmehr der Zusage nachgekommen werde verlässliche Maßnahmen für weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu schaffen. „Dort, wo wir Gesundheitsangebote der Situation angepasst haben, etwa durch ärztliche Videoberatung, sichern wir eine verstärkte Inanspruchnahme durch die Patienten ebenfalls ab. Das sichert die Versorgung dort, wo sie trotz der Pandemie nicht warten kann“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung des Büros von

Erwin Rüddel MdB (CDU)

MdB Erwin Rüddel, CDU. Foto: privat

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