Neues Jugend- und Seniorentaxi in Sinzig
Sicherheit für Jung und Alt
Sinzig. Die Stadt Sinzig hat seit einigen Wochen ein Jugend- und Seniorentaxi eingerichtet. Nutzungsberechtigt sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 20 Jahren sowie Seniorinnen und Senioren im Alter ab 70 Jahren. Auch behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit den Merkzeichen „G“ „H“ „aG“, die ihren Wohnsitz in der Stadt Sinzig haben, zählen zum berechtigten Personenkreis. Senioren erhalten für Taxifahrten innerhalb der Stadt einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises, maximal acht Euro pro Fahrt. Die Nutzung des Seniorentaxis ist zeitlich nicht beschränkt. Das Jugendtaxi kann mit einem Zuschuss von max. drei Euro pro Person und Fahrt von Freitag bis Sonntag, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie während der Karnevalstage von Weiberdonnerstag bis einschließlich der Nacht zum Aschermittwoch jeweils in der Zeit von 18 Uhr bis 3 Uhr genutzt werden. Fahren also z.B. drei Jugendliche in einem Taxi, wird diese Fahrt mit neun Euro bezuschusst. Als Kooperationspartner konnte die Stadt Sinzig ein Taxiunternehmen aus der Region gewinnen. „Die Einrichtung eines Jugend- und Seniorentaxis in unserer Stadt wird dazu beitragen, die sichere Freizeitmobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Mobilität der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern“, so Bürgermeister Andreas Geron.
Weitere Informationen:
Jugendtaxi:
Teilnehmer: Jugendliche von 16 bis 20 Jahren
Zuschuss: bis zu drei Euro pro Person und Fahrt
Zeit: von 18 bis 3 Uhr , Freitag bis Sonntag sowie am Abend vor gesetzlichen Feiertagen und an Karneval.
Fahrtgebiet: Stadtgebiet Sinzig
Seniorentaxi:
Teilnehmer: ab Vollendung des 70. Lebensjahres oder behinderte Mitbürger mit Merkzeichen: „G“ „H“ „aG“.
Zuschuss: halber Fahrpreis bis maximal acht Euro pro Fahrt
Zeit: ohne Beschränkung
Fahrstrecke: Stadtgebiet Sinzig
Für die Teilnahme am Jugend- und Seniorentaxi ist die Beantragung eines Berechtigungsscheines erforderlich. Die Anträge liegen an der Zentrale der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5 zur Abholung aus. Dort können die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge zusammen mit einem Passfoto abgegeben werden. Anschließend wird der erstellte Berechtigungsschein dem Antragsteller zugeschickt. Bei Bedarf rufen sich die Teilnehmer ein Taxi beim „Sinziger Taxi“ unter der Rufnummer (0 26 42) 70 76. Nach Vorzeigen des Berechtigungsscheines und Unterschrift in der Taxiliste wird der Fahrpreis abzüglich des Zuschusses mit dem Fahrer im Taxi abgerechnet.
Pressemitteilung der Stadt Sinzig