Ausschuss Umwelt und Mobilität Rheinbach unterstützt UWG-Antrag
Stadt soll Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Ortsdurchfahrt Oberdrees umsetzen
Oberdrees. Auf Antrag der UWG Rheinbach hat sich der zuständige Ausschuss des Rates mit dem Dauerthema der Geschwindigkeitsbegrenzung für die Ortsdurchfahrt Oberdrees befasst. Die UWG hatte erneut eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gefordert. Sie hat dies mit dem jetzt veröffentlichten Entwurf des Lärmaktionsplanes begründet, in dem dargelegt wird, dass die durchschnittliche Lärmbelastung der Anwohner der B 266 in Oberdrees deutlich über den gesundheitlichen Schwellenwerten liegt und dass diese Belastung durch eine Geschwindigkeitsreduzierung gemindert werden könne.
Der Ausschuss Umwelt und Mobilität hat sich dieser Auffassung auf seiner Sitzung am 18. März in vollem Umfang angeschlossen. Zwar sind Aussagen im Lärmaktionsplan nur Empfehlungen und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung auf einer Bundesstraße fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Aber es wurde im Ausschuss übereinstimmend eine Verpflichtung der Stadt gesehen, sehr bald Maßnahmen gegen die permanente Gesundheitsbeeinträchtigung der Bürger von Oberdrees durch die unzumutbare Lärmbelästigung zu ergreifen. Die Stadt Rheinbach müsse die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umsetzen, ggf. auch gegen die Haltung des Landes. Einer prozessualen Klärung dieses Streitfalles könne die Stadt entspannt entgegensehen.
„Die UWG Rheinbach ist sehr zufrieden mit diesem Ergebnis der Erörterung ihres Antrags. Es ist zu hoffen, dass die Oberdreeser Bevölkerung bald von einer etwas entspannteren Verkehrssituation profitieren kann“, betonte Peter Heck aus Oberdrees, stellvertretende sachkundiger Bürger der UWG im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, in der Nachbetrachtung der Sitzung.
Pressemitteilung der
UWG Rheinbach
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