16. Sitzung des Stadtrates in Mayen

Stadtratsresolution: Das Land soll die Privatisierung des GKM verhindern

Kurzfristig vorgelegte Diskussionsgrundlage der SPD überraschte

Stadtratsresolution: Das Land soll die Privatisierung des GKM verhindern

Es soll das letzte Mal gewesen sein. Der Mayener Stadtrat tagte pandemiebedingt erneut in einer Videokonferenz. Foto: WE

12.07.2021 - 08:50

Mayen. Hoffentlich, darüber waren sich die Ratsmitglieder einig, war es die pandemiebedingt letzte als Videokonferenz ausgeführte Stadtratssitzung. Präsenzsitzungen machen eine bessere verbale und nonverbale Kommunikation zwischen den anwesenden Personen möglich, durch Unterbrechungen der Sitzung auch kurzfristige über- und innerparteiliche Absprachen und führen daher aller Wahrscheinlichkeit nach zu besseren Ergebnissen.


Burgfestspiele: Defizit von über 320.000 Euro geplant


Obwohl die Festspielsaison 2021 noch in vollem Gange ist, befassen sich die Intendanz sowie die Gremien des Stadtrates schon intensiv mit dem Programm und den Kosten für 2022. Der Stadtrat hatte deshalb über das Budget abzustimmen und verschiedene Maßnahmen, die bereits in diesem Jahr darauf zugreifen. Insbesondere das von der Stadt zu tragende geplante Defizit von über 320 Tsd. Euro löste dabei Diskussionsbeiträge aus, die zur Vorsicht mahnten. Lag doch das zu tragende Defizit vergangener Jahre jeweils konstant bei 200 Tsd. Euro. Die Burgfestspiele haben einen unschätzbaren Werbeeffekt für die Stadt, fließt doch das aufgewendete Geld in vier- bis sechsfacher Höhe jährlich durch die Gäste in die städtische Gastronomie sowie den Einzelhandel als Kaufkraft zurück. Der Stadtrat stimmte der Vorabdotierung einstimmig zu. 8 Enthaltungen machten dabei die Bedenken des Rates deutlich.


Innenstadtbelebung: Stadtbeteiligt sich an drei Anträgen


Die MY-Gemeinschaft hat sich mit drei Anträgen an das Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz gewandt, um aus verschiedenen Fördertöpfen Mittel zu erhalten zur Innenstadtbelebung besonders in der Nach-Corona-Zeit. Die Gemeinschaft möchte die Stadt zur Pilotkommune zur Umsetzung des neuen LEAP-Gesetzes machen, die Landesrichtlinie zur Belebung und Umwandlung der Innenstädte ausschöpfen über das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ und als Pilotprojekt die kontinuierliche Bearbeitung von vorhandenen Konzepten / Plänen / Projekten zusammenführen zum „Masterplan: Unser roter Faden“. Der Stadtrat hat die Beteiligung der Stadt an den drei Anträgen einstimmig beschlossen.

Die international erfolgreiche Maßnahme Business Improvement Districts (BID) dient dazu, Geschäftsquartiere zu stabilisieren, und - im Gegensatz zum sich vielerorts abzeichnenden Verfall innerstädtischer Bereiche - perspektivisch, strategisch, konzeptionell und professionell weiter zu entwickeln. Mit Engagement und Eigeninitiative von Grundstückseigentümern, Einzelhändlern, Gastronomen und Dienstleistern können klar definierte innerstädtische Einkaufsquartiere erheblich aufgewertet werden. In Rheinland-Pfalz wurde dazu 2015 das „Landesgesetz für Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (LEAP-G) beschlossen, das jedoch einen „Konstruktionsfehler“ aufwies. Erst Anfang 2021 wurde dieser korrigiert. Schon nach der ursprünglichen Verabschiedung des LEAP-G, waren in Mayen die notwendigen Quoren für die zwei vorgesehenen Quartiere Marktplatz / Marktstraße und Brückenviertel erreicht worden. Die umfangreichen Vorarbeiten sollen jetzt zügig fortgeführt werden und die dabei gemachten Erfahrungen dem Land als auch weiteren Kommunen nutzbar gemacht werden.


Abwassersatzung:Einführung neuer Beiträge


Der Stadtrat hat eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen (ESA) zum 1. Januar 2022 beschlossen. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich aus der Einführung wiederkehrender Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigung, der Einführung eines „3-Stufen-Modells“ bei der Bemessung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr und Vergünstigungen in Bezug zu Regenrückhalteeinrichtungen wie Zisternen, Sickermulden und Mulden-Rigolen-Systemen.

Die Abwasser-Entgelte sollen künftig jährlich durch den Stadtrat festgesetzt werden. Dabei dürfen keine Mehreinnahmen erzielt werden, weil das Prinzip des Kostendeckungsgrundsatzes fortbesteht. Primäres Ziel ist eine gerechtere Umverteilung der laufenden Entgelte. In der Gesamtbetrachtung werden einige Grundstückseigentümer finanziell belastet, andere hingegen entlastet. Die Einführung der neuen Beiträge wird sich nicht nur auf die Grundstückseigentümer, sondern auf die Mehrzahl der Mayener Bürger auswirken, weil die laufenden Entgelte über die Nebenkosten umlegbar sind.


Nordöstliche Innenstadt


Die Stadt Mayen plant seit geraumer Zeit die städtebauliche Erneuerung des Bereichs „Nordöstliche Innenstadt – Erweiterung“. Das innerhalb des Innenstadtkerns liegende etwa 4 ha große Erweiterungsgebiet grenzt unmittelbar nördlich an das „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Fördergebiet „Nordöstliche Innenstadt“ an. Es schließt zudem das Kriegerdenkmal sowie den daran anschließenden Fußweg und den Parkplatz nördlich des Mühlenturms am Habsburgring ein.

Durch die Sanierung soll städtebaulichen Missständen und drohenden Funktionsverlusten im nordöstlichen Innenstadtbereich entgegengewirkt bzw. sollen diese beseitigt werden, um die Stadt zukunftsfähig zu machen. Das übergeordnete Ziel der städtebaulichen Erneuerung liegt insbesondere darin, die zentrale Versorgungs- und Wohnfunktion, eine hohe Qualität des Stadtbildes sowie das Image der Stadt Mayen als Arbeits-, Einkaufs- sowie Wohnstandort langfristig zu sichern. Gleichzeitig werden Vorbereitungen auf die Folgen des Klimawandels getroffen. Bereits im Jahr 2012 wurde die nordöstliche Innenstadt in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Im Jahr 2015 wurde das durch das Planungsbüro ISU erarbeitete Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) durch den Stadtrat der Stadt Mayen beschlossen und durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt. Im weiteren Verlauf des Stadterneuerungsprozesses sah die Stadt Mayen auch für die angrenzenden, außerhalb des Förderprogramms liegenden nordöstlichen Innenstadtbereiche erheblichen Handlungsbedarf. Daraufhin wurde das Büro Stadt-Land-plus GmbH mit der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen und des ISEK für den Erweiterungsbereich der nordöstlichen Innenstadt beauftragt. Die jetzt vorliegenden Vorbereitenden Untersuchungen und das ISEK greifen die bislang noch nicht erneuerten Bereiche im historischen Stadtzentrum auf und vervollständigen somit den Stadterneuerungsprozess in der Innenstadt.

Der Stadtrat beschloss auf der Grundlage des abgestimmten ISEK die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nordöstliche Innenstadt – Erweiterung“ einstimmig als städtisches Gesetz.


Sanierung Hahnengasse


Der Stadtrat hat der Sanierung der Hahnengasse im Teilbereich von Marktplatz bis Sparkasse beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Im Zuge der Sanierung wurde auch dem Einbau eines Elektropollers zugestimmt. Die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur sukzessiven Sanierung im gesamten Kernstadtbereich (Marktplatz und angrenzende Straßenzüge) soll erst nach den gemachten Erfahrungen erfolgen.

Bei der Gestaltung von Fußgängerverkehrsflächen sind die Belange von mobilitätsbehinderten Menschen zu beachten. Das noch auszuarbeitende Gesamtkonzept soll im Wesentlichen die Berücksichtigung der Belange der Gruppe von blinden und sehbeeinträchtigten Menschen sowie der Gruppe von Rollstuhl- und Rollatornutzern und gehbehinderten Menschen thematisieren. Die Kopfsteinpflasterfläche Basalt mit ungebundener Fugenfüllung weist Fugenbreiten von bis zu 3 cm und mehr auf. Durch die Reinigungsintervalle mit dem städtischen Kehr-Saugwagen wird das ungebundene Fugenmaterial bis zu einer Tiefe von ca. 4 cm zwangsläufig entnommen. Verunreinigung der Fugen z.B. durch Zigaretten und Glasscherben lassen das an sich schöne Pflaster im Gesamtbild sehr unansehnlich aussehen. Die neue „feste“ Fuge ist trittsicher, kehrmaschinenfest, hochdruckreinigerbeständig und optisch sehr ansprechend. Das Verfahren wurde bereits in einem Probefeld in der Hahnengasse angelegt.


Ausbaubeiträge


Für fertiggestellte Straßen und Ausbaumaßnahmen hatte der Rat über die Verteilung der Kosten auf die Stadt Mayen und die Beitragspflichtigen zu entscheiden. Vorgeschlagen waren von der Verwaltung für den Mühlenweg und den Bereich Ostbahnhof jeweils 25% für die Stadt und 75 % für die Beitragspflichtigen. Für den Habsburgring und die Dorfstraße in Hausen war die prozentuale Verteilung schon in früheren Ratssitzungen festgelegt worden. Bei den Beratungen in den Ausschüssen wurde mehrheitlich festgelegt, dass der städtische Anteil 30% der Kosten betragen soll und 70 % für die Anlieger.

Allen Beitragspflichtigen soll der Abschluss von Ablösungsverträgen angeboten werden. Diese Vorgehensweise hat für beide Seiten Vorteile.


SorgenkindSt. Elisabeth Krankenhaus


Schon seit geraumer Zeit ist die vermutlich durch Fehlverhalten früherer Geschäftsführer verursachte finanzielle Schieflage des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) allgemein öffentlich bekannt. Alle sechs Gesellschafter mussten im vergangenen Jahr große Summen Geldes einfließen lassen, um die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit überhaupt zu gewährleisten. Das Management des GKM hat 2020 die Sana Kliniken AG übernommen, die jetzt über ihre Geschäftsführer einen sehr genauen Einblick haben dürfte in die finanzielle Situation des Klinikverbundes. Ihren Informationen zufolge könnte aktuell eine Deckungslücke von über 7 Mio. Euro existieren ließ die Gewerkschaft ver.di verlauten und dass sogar die Schließung zweier Standorte möglich sei. Nachdem der Kreistag Mayen-Koblenz schon im vergangenen Jahr zu zwei kurzfristig einberufenen Sondersitzungen wegen der finanziellen Probleme des GKM zusammenkommen musste, steht für den 16. Juli ein erneutes außerordentliches Treffen an, dessen einziger Tagesordnungspunkt wiederum das GKM ist. In der Sitzungsvorlage heißt es: „Die Stiftungsgesellschafter haben wiederholt erklärt, der Gesellschaft keine weitergehenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen zu können bzw. zu wollen. Die Stiftungsgesellschafter haben sich zudem gegen eine Leitung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein unter kommunaler Führung ausgesprochen, sondern haben bisher die Übertragung von Geschäftsanteilen davon abhängig gemacht, dass einem strategischen Partner eine Mehrheitsbeteiligung eingeräumt wird.“ Wie auch immer die Beteiligungen der Gesellschafter aktuell exakt aussehen mögen, einer der kommunalen Gesellschafter wird deshalb Anteile hergeben müssen. Wie weit die Sache schon gediehen ist, wird im zweiten Teil der Beschlussvorlage des Kreistages sichtbar. Darin heißt es: „Im Interesse der Zukunftssicherung sowie Weiterentwicklung der Gesellschaft und hierbei insbesondere der Umsetzung der Einstandortlösung sowie der Bauentwicklungsplanung in Mayen sieht der Landkreis das Erfordernis, einen strategischen Partner als Mehrheitsgesellschafter und Finanzierungspartner einzubinden.“ Wer anders als die Sana Kliniken AG sollte das sein? Immerhin scheinen hierbei die beiden aktuellen Mehrheitsgesellschafter ihre Felle gesichert zu haben für die eigenen Häuser. Was aber nicht ausschließt, dass dennoch ein ordentlicher Batzen Geld bei der Veräußerung der eigenen Anteile obendrauf gelegt werden muss, um den strategischen Partner bzw. Investor letztendlich zu gewinnen.

Die vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Helmut Sondermann in den Stadtrat eingebrachte Diskussionsgrundlage für eine Resolution des Rates zielt jedoch in eine vollkommen andere Richtung. Sie sieht keinen privaten Mehrheitsgesellschafter des GKM vor sondern fordert das Land Rheinland-Pfalz auf, Geld in die Hand zu nehmen und einer der Gesellschafter des GKM zu werden.

Schnell einig waren sich alle im Rat vertretenen Parteien darüber, dass das St. Elisabeth Krankenhaus unbedingt erhalten bleiben müsse. Allein die Wege dahin waren strittig. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Natascha Lentes kündigte zügig an, ihre Fraktion könne die zuvor nicht kommunizierte Resolution nicht unterstützen, weil es keine Zeit zur Beratung gegeben habe. Fraktionskollegin Anne Schnütgen meinte sogar, man würde sich mit der Resolution ins eigene Fleisch schneiden. Die Fraktion der Grünen enthielt sich geschlossen bei der Abstimmung. FDP-Fraktionsvorsitzender Ekkehard Raab befand, nicht alles sei schlecht bei privat betriebenen Krankenhäusern und der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ließe keine Gehälter für nötige Spitzenkräfte zu. Auch die FDP enthielt sich bei der Abstimmung. Die AfD, die CDU und die Freien Wähler hatten keine Einwände gegen die Initiative der SPD bzw. begrüßten diese sogar.

Der Stadtrat Mayen hat folgende Resolution in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen:

Wir appellieren an die Landesregierung, ihrer Verpflichtung und Verantwortung gerecht zu werden, die Gesundheitsversorgung der Menschen in unserer Region sicherzustellen, die kommunale Trägerschaft des St. Elisabeth-Krankenhauses Mayen zu gewährleisten und einer Privatisierung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein aktiv und entschieden entgegenzutreten und die Gemeinnützigkeit zu erhalten, um den Ausverkauf existentieller Strukturen unseres öffentlichen Gesundheitswesens zu verhindern.

Wir unterstützen die Forderungen / Vorschläge des Konzernbetriebsrates des GKM: Zum Erhalt der öffentlichen Trägerschaft soll das Land Rheinland-Pfalz Mitgesellschafter im GKM werden, indem es die Anteile der kirchlichen Stiftungen übernimmt.

Dreißig Tagesordnungspunkte hatte der Stadtrat um 20.40 Uhr so rechtzeitig behandelt oder beschlossen, dass es allen Ratsmitgliedern möglich war, das zweite Halbfinalspiel der laufenden Fußballeuropameisterschaft zu genießen. WEC

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