CDU-Fraktion im Stadtrat von Bad Hönningen

Stellungnahme zu Einwohnerantrag

Bad Hönningen. Die CDU-Fraktion ist mit den Antragsteller/innen der Meinung, dass

• eine Stadt in einer Größenordnung von ca. 6.000 Einwohnern nur über eine Abrechnungseinheit für den wiederkehrenden Beitrag von Straßenausbaubeiträgen abgerechnet werden darf. Alles andere führt zu Ärgernissen und gefährdet den Wohnfrieden.

• eine einheitliche Abrechnungseinheit in der Stadt Bad Hönningen die bürgerliche Solidarität vor Ort stärkt und viel Unmut, Zwistigkeit und Klagen vor Gericht vermeidet.

Die CDU-Fraktion bedauert, dass das Oberverwaltungsgericht ein anderes Urteil gefällt hat. Sie ist sich der Bedeutung der Rechtsprechung durchaus bewusst. Da das Gericht gegen das Urteil keine Revision zugelassen hat, konnten auch politische Bemühungen und eine Unterstützung durch die Bürgerbeauftragte nicht in Anspruch genommen werden.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Einwohnerantrag zu, weil er vom Grundsatz her voll ihrer Meinung entspricht. Dabei sind die sieben Nebenforderungen aus dem Antrag herauszunehmen, weil sie Teil der geltenden Gemeindeordnung sind und ohnehin praktiziert werden müssen.

Die CDU-Fraktion begrüßt die Initiative eines Bad Hönninger Bürgers, der nunmehr gegen seinen Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat und erhofft sich davon auch die notwendige gerichtliche Klarheit.

Pressemitteilung

CDU-Fraktion im Stadtrat

von Bad Hönningen