CDU-Stadtverband Bad Hönningen

Straßenausbaubeiträgesind eine Belastung für alle

Bad Hönningen. In der letzten Woche sind die Bescheide über den wiederkehrenden Beitrag zum Straßenausbau der Bischof-Stradmann-Straße in Bad Hönningen rückwirkend für die Jahre 2017 und 2018 an die Grundbesitzer in der Zone I versandt worden. Das hat teilweise zu berechtigtem Unmut in der Bevölkerung geführt. Der gewählte Bürgermeister Uli Elberskirch fordert deshalb, schnellstmöglich eine Bürgerversammlung einzuberufen.

Es ist bedauerlich, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz nach wie vor verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wenn eine Gemeindestraße ausgebaut oder erneuert werden muss. Die CDU hat deshalb einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Landtag eingebracht. Leider hat die Mehrheit von SPD, Grünen und FDP diesem Antrag nicht zugestimmt, obwohl ein finanzierbarer Ausgleich für diese Beiträge vorgeschlagen wurde. In anderen Bundesländern wie z.B. in Bayern sind die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft.

Der letzte Stadtrat von Bad Hönningen, der bis Mai 2019 im Amt war, hatte zur Entlastung der Hausbesitzer einen wiederkehrenden Beitrag beschlossen. Das heißt, dass eine Ausbaumaßnahme nicht mehr nur von den unmittelbar anliegenden Grundbesitzern mitfinanziert werden muss, sondern dass alle Grundbesitzer in der Stadt für jede Maßnahme mit herangezogen werden, so dass sich die Belastung für jeden einzelnen stark vermindert. Leider hat das Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz die Stadt in drei Zonen eingeteilt. Das erhöht die Belastung wieder etwas. Trotzdem ist es für die Grundbesitzer in der Bischof-Stradmann-Straße eine große Erleichterung, dass die Kosten für den Straßenneubau auf die Besitzer von insgesamt 1,5 Mio qm umgelegt werden statt nur auf die Anlieger der Straße. Auf diese Weise werden auch alle in der Stadt ansässigen Firmen, die teilweise einen hohen LKW-Verkehr haben, an den Kosten mitbeteiligt.

Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, wie im Antrag der CDU vorgesehen, würde eine Entlastung nicht nur für die Bürger bedeuten. Der Kostendruck auf Wohneigentum würde gemindert. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigem Einkommen. Der belastende und ständige Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Gemeinderäten und in der Bürgerschaft entfällt. Der Streit zwischen Bürgern und Verwaltung über die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die Art ihrer Berechnung entfällt ebenfalls. Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Anliegerbeiträge und deren Begründung gegenüber den betroffenen Bürgern erübrigt sich. Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge, wie sie in der letzten Zeit von Bürgern in Beitragsangelegenheiten immer häufiger angestrengt werden, sind nicht mehr notwendig. Dadurch werden die Gerichte entlastet.

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