Politik | 27.05.2022

CDU-Kreisverband Rhein-Hunsrück

Über Grundsteuerreform informiert

CDU-Landtagsabgeordnete Karina Wächter und Christof Reichert berichten über Grundsteuerreform – Über 125 Teilnehmer erhielten bei Online-Veranstaltung der CDU praktische Tipps und Hintergründe

Kreis Cochem-Zell. Umfassende Informationen und praktische Hinweise zur Grundsteuerreform gaben die CDU-Kreisverbände Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück in einer gemeinsamen Online-Infoveranstaltung, an der über 125 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Als Experten informierten dabei die CDU-Landtagsabgeordneten Karina Wächter und Christof Reichert über das vielschichtige Thema.

„Die Grundsteuerreform betrifft alle Immobilienbesitzer und die damit verbundenen bürokratischen Hürden verunsichern viele Menschen. Daher möchten wir einen Einblick in die komplexe Thematik geben und Licht in den bürokratischen Dschungel bringen“, begrüßte die Cochem-Zeller CDU-Kreisvorsitzende Anke Beilstein auch im Namen der CDU-Kreisvorsitzenden Dennis Junk (Bernkastel-Wittlich) und Tobias Vogt (Rhein-Hunsrück) und des CDU-Bundestagsabgeordneten der drei Landkreise, Dr. Marlon Bröhr.

Karina Wächter und Christof Reichert erläuterten dabei die Hintergründe der Reform und gaben praktische Hinweise. Sie gaben dabei zu bedenken: „Es ist ein Bürokratiemonster und auch bis jetzt sind noch lange nicht alle Fragen geklärt“, betonte Wächter. So stehen aktuell auch noch keine Formulare zur Verfügung. Sie verweist auf die anstehenden Abläufe: Die ersten Grundstückeigentümer haben wegen der Grundsteuerreform Post vom Finanzamt erhalten – die weiteren betroffenen Personen werden folgen. Die Grundstückseigentümer müssen vor allem Baujahr, Wohnfläche, Gemarkung und Bodenrichtwert ermitteln und bis zum 31. Oktober eine Steuererklärung abgeben. Dies ist per Elsterformular in der Steuererklärung möglich, kann auf Antrag im Einzelfall auch in Papierform erfolgen.

Die Grundsteuer wird in mehreren Schritten erhoben: Das Finanzamt ermittelt auf Basis des Bewertungsgesetzes den Einheitswert durch das Ertragswertverfahren und erlässt den Einheitswertbescheid. Mit dem Einheitswert wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Wohnortgemeinde ermittelt dann die zu zahlende Steuer aus Grundsteuerhebesatz und Grundsteuermessbetrag.

Aufgrund der Reform müssen 2,4 Millionen Grundstücke in Rheinland-Pfalz neu bewertet werden, wie Reichert berichtet. Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund gibt diese Neuregelung vor, die Länder können jedoch unterschiedliche Berechnungen anwenden. Die CDU-Landtagsabgeordneten Wächter und Reichert erläuterten verschiedene Modelle und den Vorschlag der CDU mit einem eigenen Gesetzentwurf. „Hier wären Grundstückfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl die Berechnungsparameter. Da diese Daten schon vorliegen, wäre keine aufwendige Erhebung nötig, die nun auf alle Grundbesitzer zukommt. Das wäre ein einfaches Verfahren – ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger“, verdeutlicht Reichert.

Nach einer umfassenden Fragerunde konnte der CDU-Kreisvorsitzende Dennis Junk ein positives Fazit ziehen. „Es war eine gelungene Veranstaltung, bei der unsere Experten Karina Wächter und Christof Reichert zahlreiche Fragen beantworten konnten“, betonte Junk. Pressemitteilung des

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