AfD Rhein-Lahn

Verlängerungder Bebauungsverpflichtung

Rhein-Lahn-Kreis. Häufig bestehen Kommunen beim Verkauf von Bauland darauf, dass darauf innerhalb einer bestimmten Frist auch tatsächlich gebaut wird. Damit wollen die Gemeindeverwaltungen verhindern, dass über viele Jahre hinweg Baulücken bestehen und die Anwohner über einen langen Zeitraum durch Baulärm gestört werden.

Wird die Bebauungsfrist nicht eingehalten, kann bei Bestehen einer entsprechenden Vertragsklausel die Gemeinde das Grundstück wieder zurückfordern.

Insbesondere aufgrund der derzeitigen Inflation (deutliche Preissteigerung des Baumaterials und Mangel an handwerklichen Fachkräften) können Bauherren auf ihrem neu erworbenen Bauplatz nicht sofort oder innerhalb der von der Gemeinde gesetzten Frist mit der Errichtung eines Hauses beginnen.

Die AfD Rhein-Lahn tritt dafür ein, dass die Gemeinderäte nachsichtig mit den „Bauherren“ , bei denen es sich oft um junge Familien handelt, umgehen und Fristverlängerungen anbieten, sollten die Fristen des Baubeginns aufgrund der aktuellen Lage überschritten werden. Pressemitteilung

der AfD Rhein-Lahn