Erste Sitzung in Bendorfer Stadtrat im Jahre 2019

Von der Verwaltungsmitteilung bis zur Bürgerfragestunde

Wichtige Themen wurden im Stadtrat besprochen und beschlossen

Von der Verwaltungsmitteilung
bis zur Bürgerfragestunde

Der Bendorfer Stadtrat tagte im Rathaus. Foto: GM

18.01.2019 - 13:35

Bendorf. Über einige Tagesordnungspunkte der letzten Stadtratssitzung haben wir an anderer Stelle ausführlich berichtet, über die weiteren Themen informieren wir nachstehend.

In dem ersten Tagesordnungspunkt brachte Bürgermeister Michael Kessler dem Stadtrat Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis, zunächst zum Thema Entschuldungsfonds. Die Stadt Bendorf ist zum 1. Januar 2012 dem kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beigetreten.

Um die jährliche Landeszuweisung in Höhe von 315.000 Euro zu erhalten muss der Kommunalaufsicht des Landkreises Mayen-Koblenz jedes Jahr bis zum 30. November ein Konsolidierungsnachweis für das jeweils vorausgegangene Jahr vorgelegt werden. Nach Prüfung des Nachweises für das Jahr 2017 teilt die Kommunalaufsicht mit: „Der realisierte Konsolidierungsnachweis (Ist-Beitrag) beläuft sich auf 215.017,75 Euro und überschreitet damit erneut den jährlich geschuldeten Konsolidierungsbeitrag (kommunaler Drittanteil) von 157.516 Euro um 57.5017,75 Euro. Das Ziel, die bestehenden Liquiditätskredite nachhaltig abzubauen, konnte erfreulicherweise im Jahr 2017 erreicht werden.“

Eine weitere Mitteilung der Verwaltung befasste sich mit der Grundstückszuteilung im Baugebiet „Bendorf-Süd III“ und der Entsorgung von Altlasten im Gewerbegebiet „In der Langfuhr.“ Im Rahmen des Baulandumlegungsverfahrens „Bendorf-Süd III“ wurden der Stadt Bendorf sechs Wohnbaugrundstücke sowie sechs Grundstücke im Gewerbegebiet zugeteilt. Für diese Zuteilung ist durch die Stadt ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 455.495,20 Euro zu leisten. Bei der Anmeldung der Mittel für das Haushaltsjahr 2018 war eine solche Ausgabe nicht vorhersehbar, da der Stadt Bendorf zunächst weder Gewerbe- noch Baugrundstücke im tatsächlich erfolgten Umfang zugeteilt werden sollten.

Da die Erlöse aus den Verkäufen von Grundstücken im Baugebiet „Bendorf-Süd III“ nicht mehr im Jahr 2018 kassenwirksam werden, musste der entstandene außerplanmäßige Aufwand durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Bei der Veräußerung der Wohnbaugrundstücke rechnet die Verwaltung mit einem Verkaufserlös in Höhe von rund 850.000 Euro. Abzüglich des Buchwerts der Wohnbaugrundstücke von 373.632,00 Euro wird voraussichtlich somit ein Buchgewinn von rund 477.000,00 Euro erzielt, welcher im Jahre 2019 ertragswirksam wird.


Belastete Bodenmassen entsorgt


Zu der Entsorgung von Altlasten im Gewerbegebiet „In der Langfuhr“ teilt die Verwaltung mit, dass im Rahmen der Herstellung der Stichstraße im Gewerbegebiet der Sportplatzoberbau des ehemaligen Sportplatzes Mülhofen bis in eine Tiefe von 0,20 m abgetragen und seitlich gelagert wurde.

Da es sich vorliegend um gefährlichen Abfall handelte, musste die Stadt Bendorf unverzüglich handeln. Die belasteten Bodenmassen wurden somit bis zum 7. Juni 2018 vollständig fachgerecht entsorgt, hierbei entstand ein Gesamtaufwand in Höhe von 223.198,29 Euro. Bezüglich des Rheinstadions (Hartplatz und Laufbahn) sowie des Sportplatzes Stromberg kommt die Schadstoffuntersuchung durch das Ingenieur-Büro Dr. Netta zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Analyseergebnisse hinsichtlich der Böden kein Handlungsbedarf besteht. Somit konnte der entstandene Aufwand vollständig durch die gebildete Rücklage von 300.000 Euro gedeckt werden, der nicht in Anspruch genommene Betrag von 76.801,71 Euro fließt als zusätzliche Einnahme in den Ertragshaushals 2018.

Eine weitere Mitteilung betrifft den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ausgehend von der Ausdünnung des ÖPNV zwischen Bendorf und der Stadt Neuwied hatte die Verwaltung angekündigt, Gespräche zwischen dem Landkreis Neuwied, der Stadt Neuwied und dem Landkreis Mayen-Koblenz zu führen. Bürgermeister Kessler informierte den Rat, dass überraschenderweise am Morgen der Sitzung ein Gespräch in der Kreisverwaltung Neuwied stattgefunden habe, das in dieser Kürze nicht geplant war.

Dort seien die Kreisverwaltung Neuwied und die Kreisverwaltung Mayen übereingekommen, dass der Busunternehmer sich bereiterklärt, die Pläne, die er jetzt aufgelegt hat über die Sommerpause noch einmal zu überarbeiten, um die Situation zu verbessern. „Kessler: „Das ist nicht mehr als eine Goodwill-Erklärung, mehr kann man im Moment nicht bekommen.“

Nach der einstimmigen Annahme verschiedener Spenden, der Unterrichtung des Stadtrates zu verwaltungsinternen Beteiligungen und einem Mehrheitsbeschluss zu Rücklagen für Beamtenpensionen stand die Widmung von Gemeindestraßen im Neubaugebiet „Bendorf-Süd III“ auf der Tagesordnung. Der Stadtrat beschließt einheitlich die Verkehrsanlage im Neubaugebiet nach endgültiger Herstellung gemäß den Merkmalen der derzeit gültigen Erschließungssatzung der Stadt Bendorf dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße soll damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten und als Gemeindestraße ausgewiesen werden. Nach der Diskussion zur Namensgebung beschließt der Stadtrat mehrheitlich, der Straße den Namen „Salierstraße“ zu geben.


Beabauungspläne geändert


Weitere einstimmige Beschlüsse wurden gefasst zur Verlängerung der Veränderungssperren für den Geltungsbereich „Hauptstraße/Erlenmeyerstraße“ und Hauptstraße/Im Stadtpark/Im Andorf.“ Ebenfalls einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Bendorf“ und erklärten damit die Sanierung insgesamt für abgeschlossen. Weiter beschloss der Stadtrat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Bachstraße/Bergstraße/Siegburger Straße.“ Der Bebauungsplan soll mit folgenden Zielen geändert werden:

• Die Planung für den Durchgang von der Bachstraße zum Parkplatz Siegburger Hof soll an den tatsächlichen Ausbau angepasst werden.

• Die Immissionsschutzfestsetzungen sollen die neue Verkehrssituation berücksichtigen.

• Für Zwerchhäuser sollen Flachdächer zulässig sein. (Das Zwerchhaus (bzw. die Lukarne) ist der ein- oder mehrgeschossiger Aufbau eines geneigten Daches. Es hat einen Giebel und ein eigenes Dach)

• Die Festsetzungen zur Dachflächengliederung sollen so überarbeitet werden, dass zum Blockinnenbereich durch möglichst große Gauben eine möglichst große Ausnutzung der Dachgeschoße zu Wohnzwecken erfolgen kann

• Die Einschränkung der Summe der Einzelbreiten, der die Dachfläche gliedernden Elemente soll entfallen.

• Für die Flachdachbereiche sollen Flachdachabdeckungen zulässig sein.

• Die Festsetzung, dass sich Werbeanlagen in Form und Material den historischen Vorbildern anzulehnen haben, sollen entfallen.

• Zur besseren fußläufigen Verbindung von dem öffentlichen Parkplatz im Blockinnenbereich zur Hauptstraße soll ein öffentlicher Durchgang festgesetzt werden.

Nach der abschließenden obligatorischen Einwohnerfragestunde schloss Bürgermeister Michael Kessler die Stadtratssitzung.

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