26. Sitzung des Stadtrates am 11. Dezember 2018

Vulkanparkzentrum „Terra Vulcania“ braucht einen neuen Namen

Vulkanparkzentrum „Terra Vulcania“ braucht einen neuen Namen

Für das Mayener Vulkanparkzentrum „Terra Vulcania“ muss ein neuer Name gefunden werden.WE

Mayen. Um dem Beschluss des Haushaltsplanes 2019 die ihm gebührende Zeit zu widmen, standen bei den Ratsmitgliedern in diesem Jahr erstmals zwei Dezembersitzungen im Terminplan. Die Haushaltssitzung war jedoch mit einigen weiteren Punkten angereichert. Über den Haushaltsplan sowie weiteren Entwicklungen um die Stadtentwicklungsgesellschaft berichtet „BLICK aktuell“ jeweils ausführlich an anderer Stelle.

Terra Vulcania

Bereits im Mai 2011 fasste der Ausschuss für Kultur und Tourismus den Beschluss, das im April 2012 zu eröffnende Vulkanparkzentrum in Mayen „Terra Vulcania“ zu nennen.

Jetzt muss sich der Ausschuss wieder mit dem Thema beschäftigen und anstelle des sich so langsam eingebürgerten Namens einen neuen finden.

Am 16. November erreichte die Vulkanpark GmbH ein Schreiben Münchner Markenrechtsanwälte als Vertreter der französischen Region Auvergne-Rhône-Alpes, die den Namen eines von ihr betriebenen Zentrums gleichen Namens vor Jahren schützen ließ. Rechtliche Schritte, gegen die Abmahnung der Kanzlei vollumfänglich auf den Namen zu verzichten, beurteilte ein hinzugezogener Fachanwalt als aussichtslos. Die 2013 versuchte eigene Schutzeintragung durch eine Kölner Kanzlei wurde nicht weiter verfolgt, nachdem diese grundsätzlich entgegenstehe gesetzliche Schutzhindernisse erkannte.

Immerhin verlangt die südfranzösische Region nicht, brutal sofort auf alles zu verzichten mit dem Namen „Terra Vulcania“. Werbematerial darf beispielsweise aufgebraucht, jedoch nicht neu in Umlauf gebracht werden. Hinweisschilder in der gesamten Region sowie Internetauftritte müssen jedoch schnellstmöglich angepasst werden. Der Beginn der 6-monatigen Aufbrauchfrist war am 16. November.

„Erlebniszentrum Grubenfeld“

Bis ein neuer Name gefunden und beschlossen ist, firmiert die Einrichtung bei allen jetzt in Auftrag zu gebenden Werbemitteln des kommenden Jahres unter dem Namen „Erlebniszentrum Grubenfeld“. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.

Hochgarage

In der Ratssitzung am Nikolaustag kam es aufgrund von Kostensteigerungen beim Preisgericht des angestoßenen Planungswettbewerbs (in unserer Ausgabe vom 11. Dezember nachzulesen) zu Diskussionen und der Festlegung, diese im Rahmen der folgenden Sitzung dringlich erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Die SPD erneuerte den Vorwurf von in diesem Fall zu später Vorlage von Sitzungsunterlagen und verlangte die Einsparung von Cateringkosten für die Gutachter, weil diese genug verdienen würden. Verärgert reagierte CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Mauel auf diese Forderung und bezeichnete den eingeschlagenen Weg eines Architektenwettbewerbs als richtig. Die entstandenen Mehrkosten beim Preisgericht seien zwar ärgerlich betonte Mauel, er habe aber bei dem Volumen des Projektes keine Lust, lange „über ein paar Euro“ zu reden. Das vorgeschlagene Preisgericht mit Fachpreisrichtern, Sachverständigen und den von den Parteien festgelegten Personen wurde bei sechs Gegenstimmen beschlossen.

Strittig war auch die Wertigkeit des vorgegebenen Kostenrahmens im Wettbewerb und die grundsätzliche Möglichkeit des Rates, nach Vorlage der Ergebnisse noch ganz aus dem Projekt auszusteigen. Dazu hatte die Verwaltung in der Zwischenzeit weitere Präzisierungen vorgenommen und abgesprochen.

Genovevaburg

Die Genovevaburg muss mit einem derzeit bekannten Kostenvolumen von 13,5 Mio. Euro generalsaniert werden. Inzwischen hat der Bundestag einen Bundeszuschuss von 6,75 Mio. Euro beschlossen, der nach Aussage von MdB Johannes Kahrs als haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion daran geknüpft ist, einen Kooperationspartner zu finden, damit die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Dieser kann sowohl das Land Rheinland-Pfalz sein und/oder die Stadt Mayen aber auch ein privater Dritter.

Einstimmig beschloss der Rat, die zweite Hälfte der Gesamtkosten als maximalen Eigenanteil zu übernehmen. Inzwischen wurde bereits beim Land ein weiterer Förderantrag eingereicht undes stet derzeit zu erwarten, dass dieser mit rund 4 Mio. Euro Anfang 2019 bewilligt wird. Die Stadt Mayen müsste also rund 2,7 Mio. Euro der Sanierungskosten stemmen und möglicherweise weitere Mittel vor- oder zwischenfinanzieren innerhalb der Ausführungsfrist von 2019 bis 2027. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen innerhalb dieser Frist bedürfen jeweiliger Ratsbeschlüsse.

Ein Ratsmitglied enthielt sich bei der Abstimmung über diese Vorgehensweise der Stimme.