Politik | 09.08.2019

Kreis und Stadt Neuwied laden zur gemeinsamen Info-Veranstaltung am 20. August ein

Wahl zum Beirat für Migration und Integration am 27. Oktober

Neuwied. Sie interessieren sich für die Mitarbeit im Beirat für Migration und Integration und möchten mehr darüber erfahren? Oder Sie planen schon Ihre Kandidatur und brauchen weitere Informationen, was hierzu wie und bis wann zu tun ist?

Viele hilfreiche Informationen rund um Kandidatur, das aktive und passive Wahlrecht und die Arbeit des Beirates für Migration und Integration gibt es bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von Stadt und Kreis Neuwied. Die findet statt am Dienstag, 20. August 2019, 14.00 - 16.00 Uhr im Max.-zu-Wied-Saal der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied.

Am 27. Oktober werden die Beiräte für Migration und Integration in Stadt und Kreis Neuwied neu gewählt. In wenigen Tagen startet ganz offiziell das Verfahren zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Zeit, sich für eine Kandidatur zu entscheiden, haben Interessierte allerdings nur bis Anfang September, denn Montag, 09.09. , 18.00 Uhr, ist der letzte Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei Kreis- bzw. Stadtverwaltung eingereicht werden können.

Im Rahmen der gemeinsamen Informationsveranstaltung erhalten interessierte Personen sowohl einen Einblick in die Arbeit der Beiräte als auch zu den umfangreichen Regularien rund um Kandidatur und Wahl.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose – vorausgesetzt, sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und haben dann seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis.

Auch Eingebürgerte und Spätaussiedler dürfen an der Wahl teilnehmen; sie müssen allerdings vorher die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.

Wählbar zum Beirat – also für den Beirat kandidieren - können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises bzw. der Stadt Neuwied. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.

Eine Besonderheit gilt für diesen Personenkreis aus der Stadt Neuwied. Neuwieder dürfen grundsätzlich für beide Gremien, also sowohl für den Kreis- als auch für den Stadtbeirat kandidieren bzw. gewählt werden, wenn sie die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Fragen rund um die Arbeit der Beiräte und die Wahlen 2019 beantworten Ihnen gerne beide Geschäftsführerinnen der Beiräte, Kerstin Schwanbeck-Stephan und Dilorom Jacka, bei einem Infostand auf dem Luisenplatz am 15.08. von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ansonsten können Sie die weiterführenden Informationen telefonisch oder schriftlich erfragen. Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

- In der Kreisverwaltung Neuwied: Kerstin Schwanbeck-Stephan, Telefon: 02631/ 803-129, E-Mail: kerstin.schwanbeck@kreis-neuwied.de

- In der Stadtverwaltung Neuwied: Dilorom Jacka, Telefon: 02631/ 802-284, E-Mail: djacka@neuwied.de

Pressemitteilung

Kreisveraltung Neuwied

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