Stadt Bendorf
Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
Bendorf. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 5. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages beschlossen. Auch die Stadt Bendorf, die seinerzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben hat, bei denen nur die Anlieger an der ausgebauten Straße zahlen mussten, hat nun das System umgestellt.
Mit Beschluss vom 1. September 2020 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen -ABS wkB-) beschlossen, welche rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. In diesem Zusammenhang werden nun Ende Februar 2023 die ersten Bescheide über die Festsetzung und Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen gemäß § 10a Kommunalabgabengesetz vonseiten der Stadt Bendorf versandt. Für das Abrechnungsgebiet Bendorf, Sayn, Mülhofen bedeutet dies die endgültige Abrechnung für den Ausbau der Verkehrsanlage „Concordiastraße“ für die Jahre 2020, 2021 sowie 2022. Das Abrechnungsgebiet Stromberg erhält einen endgültigen Beitragsbescheid für das Jahr 2022 für den Ausbau der Verkehrsanlage „Am Telegraphenberg“. Die anfallenden Kosten für diese Maßnahme betreffend das Jahr 2023 sind in diesem Bescheid noch nicht enthalten und werden zu gegebener Zeit in einem gesonderten Bescheid abgerechnet werden.
Des Weiteren werden die Bürgerinnen und Bürger nach dem Versand der Bescheide die Möglichkeit erhalten, sich persönlich beraten zu lassen oder ihre Fragen telefonisch über die Hotline klären zu können. Genaue Daten werden hierzu noch mitgeteilt.
Weitere Fragen können gerne der Homepage unter FAQ Wiederkehrende Beiträge | Startseite (bendorf.de) entnommen werden.
Pressemitteilung
der Stadt Bendorf