Bürgerinitiative "Meckenheims Schattenseite"

Windräder inMeckenheim/Rheinbach?

Meckenheim. Was bedeutet der Ausgang des Gerichtsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster am 21. Januar, bei dem die Bürgerinitiative „ Meckenheims Schattenseite“ im Jahr 2016 gegen die Städte Rheinbach und Meckenheim ein Normenkontrollverfahren angestrengt hat? Die Ausgangslage ist klar: die Städte wollen mit den Bebauungsplänen den Wildwuchs von Windkraftanlagen auf den Stadtgebieten eindämmen, die Bürgerinitiative (BI) will verhindern, dass die Lebensqualität der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des für die Windräder vorgesehenen Areals leben, durch die vielfältigen Beeinträchtigungen dieser 150m hohen Industrieanlagen massiv und nachhaltig gemindert wird. Da trotz der zahlreichen Einwände aus der Bevölkerung beide Kommunen im November 2015 den vorliegenden Plänen zustimmten, wurde von der BI ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, bei dem das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zu prüfen hatte, ob die Bebauungspläne rechtmäßig zustande gekommen waren. Damit war auch gesichert, dass während der Dauer des Verfahrens keine Anlagen errichtet werden.

Im Verlauf der Verhandlung am 21. Januar wurde vom Gericht zunächst die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Bebauungsplanes bestätigt. Allerdings gab das OVG deutlich zu erkennen, dass auf Grund seiner generellen Überprüfung ein Verwerfen der städtischen Pläne auf Grund einer „Verhinderungsplanung“ nicht ausgeschlossen war. Ein Kippen der Ratsbeschlüsse könnte allerdings den Rückfall auf die allgemeine Raumnutzungsplanung, die die Errichtung von heute relevanten bis zu 230 m hohen Anlagen ermöglicht würde, zur Folge haben. Um dieses Vorgehen auszuschließen, hat die BI ihre Klagen zurückgezogen.

Die Einstellung des Verfahrens am 21. Januar hat bestätigt, dass das Ziel der Städte erreicht wurde: Windkraftanlagen können in Meckenheim und Rheinbach nur im ausgewiesenen Gebiet unmittelbar vor dem reinen Wohngebiet „Sonnenseite“ errichtet werden, dürfen nicht höher als 150 m sein und müssen noch weitere Auflagen im Rahmen der „Feinsteuerung“ erfüllen. Die Erleichterung der anwesenden Vertreter der Städte war deutlich zu spüren. Aber auch die BI hat zumindest ein Zwischenziel erreicht: bislang konnte nicht gebaut werden, da keine Rechtssicherheit bestand. Und darüber hinaus hat die Verhandlung auf Grund der Argumentation der Richter, aber auch der Städte deutlich ergeben, dass heute mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass keine Anträge das Genehmigungsverfahren beim Rhein-Sieg-Kreis erfolgreich bestehen werden. Ausschlaggebend dafür sind die mehrfach vorgetragene Argumentation, dass beim Genehmigungsverfahren die heute wesentlich verschärften Regelungen und Verfahren beim Energieeinspeisungsgesetz, Subventionen um rd. 30 Prozent gekürzt, angewendet werden, die verbesserten Verfahren der Ermittlung der Schallemissionen, Anwendung des sog. „Interimsverfahrens“, und das zwischenzeitlich von den Städten im Rahmen der Feinsteuerung zugesagte Monitoring zum Artenschutz bei den Fledermäusen. Letzteres bedeutet zumindest in den zwei Jahren nach Errichtung eine Nachtabschaltung, bis feststeht, dass keine artengefährdende Tötung eintreten kann. Das Monitoring kann aber auch erbringen, dass die Nachtabschaltung dauerhaft sein muss. Und wenn es den Mitgliedern der BI dann noch gelingt, dauerhaften Horstbesatz und Flug von Milanen über der Konzentrationszone nachzuweisen, wird die Hürde für eine Genehmigung durch den Kreis noch höher.

Die Richter haben deutlich zu erkennen gegeben, dass diese Gründe beim angestrengten Normenkontrollverfahren, bei dem es nur um die Zulässigkeit der Bebauungspläne geht, keine Rolle spielen, aber für das jeweils erforderliche Genehmigungsverfahren durchaus relevant sind.

Und die BI hatte noch einen ganz scharfen Pfeil im Köcher, mit dem der tatsächliche Bau von Anlagen verhindert werden kann: seit 2016 gibt es einen vom Land NRW ausdrücklich rechtskräftig festgelegten Schutz für die Erdbebenmessstation in Todenfeld, der einen Mindestabstand von zehn km vorsieht. Und wie berechtigt Erdbebenschutz für unsere Gebiet ist hat das Beben von Heinsberg in 1992 deutlich gemacht.

Die BI hofft darüber hinaus, dass weiterführende Erkenntnisse zum Schallschutz, zur Gesundheitsgefährdung durch Schall/Infraschall und zum verbesserten Artenschutz, gerade auch für Insekten im Obstbaugebiet, Eingang in die Rechtsprechung bzw. in die Reglungen des Bundes und Landes finden, sodass die Genehmigungsverfahren für Anlagen vor der Sonnenseite doch noch eine äußerst schwer zu meisternde Hürde darstellen.

Deswegen musste und konnte die BI die Anträge zurückziehen und darf sich dennoch auch als erfolgreich bezeichnen.

Was bleibt ist die Hoffnung, dass einerseits Investoren wirklich rechnen können und nicht dem Irrglauben verfallen, dass Windenergie im Binnenland automatisch gut ist, auch wenn sie sich im Fall Meckenheim nicht rechnet. Und andererseits der Appell an die Besitzer der Grundstücke in der ausgewiesenen Konzentrationszone, stets zu prüfen, welche Nutzung ihrer Grundstücke auch ihnen den wirklichen langfristigen Ertrag bringt.

Die BI Schattenseite wird die weitere Entwicklung sehr genau verfolgen.

Pressemitteilung Bürgerinitiative

Meckenheims Schattenseite"